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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.07.2010
Fördersätze der Solarförderung unter Dach und Fach

Kürzung soll Anstieg der Umlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes mildern / Strompreise werden kaum sinken

Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat nun eine Einigung über künftige Fördersätze der Solarförderung erzielt. Statt einer einmaligen Kürzung der Einspeisevergütung wurde eine zeitliche Staffelung vereinbart.

"So soll rückwirkend zum 1. Juli 2010 die Förderung von Solardachanlagen um 13 Prozent gesenkt werden", informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Ab 1. Oktober wird nochmals um 3 Prozent gekürzt."

Für denjenigen, der seine Solaranlage bereits installiert und in Betrieb genommen hat, ändert sich nichts. Diese Verbraucher erhalten ihre Förderung für die nächsten 20 Jahre mit dem Fördersatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt.

"Aber auch für die Verbraucher, die sich jetzt erst für eine Solaranlage entscheiden sollten, ist dieser Entschluss noch sehr attraktiv", sagt Pause. "Selbst eine Kürzung der Einspeisevergütung um 30 Prozent bringt noch eine Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital von mindestens sechs Prozent." Wird ein Teil des erzeugten Stromes für den Eigenverbrauch genutzt, sieht es noch günstiger aus.

In diesem Zusammenhang darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass für die nächsten zwanzig Jahre erhebliche Kosten auflaufen, die von allen Stromverbrauchern getragen werden müssen. Mit der Umlage zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz wird jede verbrauchte Kilowattstunde belastet. Bei geschätzten 2,5 Cent Umlage pro Kilowattstunde sind dies für einen Haushalt mit 2500 kWh Jahresverbrauch rund 60 € Mehrkosten, mit denen die Erneuerbaren Energien gefördert werden.

"Man darf von der Kürzung der Fördersätze nicht erwarten, dass dies die Strompreise senken wird", so Pause, "denn der Hauptteil der installierten Leistung, der die Förderung ausmacht, wird für die nächsten 15 bis 20 Jahre gelten, so dass lediglich die Zuwachsrate etwas gebremst wird. Schade nur, dass die Umlage nicht alle Stromverbraucher zu tragen haben, denn bestimmte Unternehmen mit extrem hohen Verbrauchszahlen sind nach wie vor ausgenommen."

Wer sich für eine Photovoltaikanlage interessiert, kann bei der Verbraucherzentrale Sachsen eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Beratungstermine können von Montag bis Freitag von 9 - 16 Uhr unter 0180-5-797777 vereinbart werden (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.). Die persönliche Energieberatung wird derzeit in 48 Standorten in Sachsen angeboten. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Beratung kostet den symbolischen Betrag von fünf Euro. Die jeweiligen Energieberatungsstützpunkte sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link758311A.html