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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.07.2010
Vor dem Schaden klug sein

Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt regelmäßige Überprüfung der Versicherungssummen

Nach dem schweren Sturm Ende Mai mussten in Sachsen viele Verbraucher ihre Wohngebäude- und Hausratversicherungen in Anspruch nehmen. Dabei stellte sich mitunter heraus, dass die vereinbarten Versicherungssummen nicht ausreichend waren. Somit bleiben Betroffene auf einem Teil ihrer Schäden sitzen. "Um Unterversicherung zu vermeiden, sollten Verbraucher in regelmäßigen Abständen die Höhe der Versicherungssumme überprüfen und gegebenenfalls nach oben anpassen", empfiehlt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ist die vereinbarte Versicherungssumme kleiner als der tatsächliche Versicherungswert, liegt Unterversicherung und damit unzureichender Versicherungsschutz vor. Bei einem Totalschaden leistet der Versicherer dann nur bis zur Höhe der Versicherungssumme. Teilschäden werden im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert ersetzt. Dazu folgendes Beispiel: Bei einer Wohngebäudeversicherung wurde eine Versicherungssumme vom 200.000 € vereinbart, der tatsächliche Versicherungswert beträgt jedoch 250.000 €. Durch den Sturm wurde das Dach abgedeckt. Der Schaden beträgt 50.000 €. Damit liegt der Schaden zwar deutlich unter der Versicherungssumme, dennoch bekommt der Versicherungsnehmer nicht 50.000 Euro ersetzt. Gerechnet wird: 50.000 Euro multipliziert mit dem Quotienten aus 200.000 und 250.000 Euro. Im Ergebnis erhält der Versicherungsnehmer vom Versicherer nur 40.000 Euro. Den notwendigen Rest für die Reparatur des Dachstuhls muss er aus eigener Tasche zahlen.

Um dieser Situation vorzubeugen, wird in der Wohngebäude- und Hausratversicherung üblicherweise ein Unterversicherungsverzicht vereinbart. Dann nimmt der Versicherer im Schadenfall keine Abzüge vor. "Diese Regelung greift jedoch nicht, wenn nach Vertragsabschluss zum Beispiel Erhöhungen des Objektwertes durch Um- oder Ausbau oder Modernisierungen vorgenommen wurden", informiert Heyer. "Gerade diesbezüglich ist in den neuen Bundesländern in den letzten Jahren viel passiert." Hier kann Unterversicherung nur durch Nachmelden der Wertsteigerung und damit Nachversicherung verhindert werden. Logischerweise verteuert sich dadurch die Versicherungsprämie. Wer wegen einer Prämieneinsparung vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben über die Größe und Ausstattung des Gebäudes macht, ist trotz Klausel über den Unterversicherungsverzicht natürlich auch nicht geschützt.

Prämie kann jedoch durch einen Angebotsvergleich und eventuellen Anbieterwechsel gespart werden. Interessierte Verbraucher werden dazu gern in der Verbraucherzentrale Sachsen beraten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link758331A.html