Alte Sparverträge sind mancher Sparkasse Dorn im Auge
Sehr sicherheitsorientierte Sparer haben in der Vergangenheit ihr Geld auf Sparbücher eingezahlt. In den 1990er Jahren wurden ihnen dafür Zinsen zwischen 3 und 5,5 Prozent pro Jahr geboten, die bei entsprechend langen Laufzeiten häufig noch mit hohen Zusatzprämien verbunden waren.
Viele dieser Altverträge laufen auch heute noch – und sind den Anbietern nun ein Dorn im Auge. Schließlich liegt der aktuelle Zins auf vergleichbare Spareinlagen oft nur noch bei ca. 1 bis 2 Prozent. So wird versucht, die Kunden auf andere Produkte wie z. B. private Rentenversicherungen umzustellen. "Aber es gilt auch hier: Vertrag ist Vertrag und Verträge sind einzuhalten", informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Bereits im Frühjahr suchten Kunden der Sparkasse Vogtland bei der Verbraucherzentrale Sachsen Rat, jetzt sind es betroffene Verbraucher der Stadtsparkasse Dresden. In beiden Fällen wurden in den neunziger Jahren unbefristete Sparverträge mit aus heutiger Sicht lukrativen Zinsen abgeschlossen. Daran wollen die Verbraucher nun festhalten, die Sparkassen dagegen möchten die Verträge offensichtlich gern beenden. So schicken sie ihren Kunden Briefe, in denen diese zum Beispiel über die "Fälligstellung des Sparvertrages" informiert wurden. Oder es heißt "Wir modernisieren unsere Angebote" und man wird zu einem Gesprächstermin eingeladen.
Doch so einfach geht das mit der Beendigung der Altverträge nicht. Die vereinbarten Kündigungsregeln sind nicht nur vom Sparer, sondern auch vom Kreditinstitut einzuhalten. Darüber hinaus möchten die Sparkassen ja auch zukünftig als verlässliche Partner ihrer Kunden dastehen. Wahrscheinlich hat dies auch die Sparkasse Vogtland zum Einlenken bewogen. Die Sparer können nun ihre Verträge fortführen.
"Die Stadtsparkasse Dresden wird nach unserer Meinung diese Altverträge auch nicht schnell los, denn sie hat mit den Kunden eine Kündigungsfrist von 48 Monaten vereinbart", so Heyer. "Das setzt natürlich voraus, dass die Kunden ihre Rechte kennen und sich auch nicht zu einer freiwilligen Vertragsbeendigung überreden lassen."
Betroffene Sparkassenkunden, die gerade ähnliche Erfahrungen machen, Unterstützung benötigen oder ihren Sparvertrag diesbezüglich überprüfen lassen möchten, können sich gern bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine für eine persönliche Beratung können montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-79 77 77 (Festnetzpreis 14 Cent/Min., Mobilfunkpreis max.42 Cent/Min.) vereinbart werden.
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