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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.07.2010
Unerlaubte Telefonwerbung nimmt kein Ende

Verbraucherzentrale Sachsen veröffentlicht Umfrage-Ergebnisse

Die am 4. August 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung bleiben weit hinter den Erwartungen zurück. Dies ergibt sich schon jetzt aus den Zwischenergebnissen einer seit März 2010 von den Verbraucherzentralen durchgeführten Aktion. Die Verbraucherzentralen fordern daher, dass am Telefon geschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen.

Bundesweit haben sich rund 40.000 Verbraucher an der seit März 2010 durchgeführten Erhebung der Verbraucherzentralen beteiligt. Davon stammten mehr als 4.000 betroffene Verbraucher aus Sachsen. Bei 66 % der Anrufe, die die Sachsen erhielten, drehte es sich um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen. Einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte erhielten 18 % der sächsischen Teilnehmer. Betroffen zeigten sich insbesondere ältere Menschen. Rund 61 % der Umfrageteilnehmer gaben an, über 65 Jahre alt zu sein. 12 % der Angerufenen sollten anschließend an das Gespräch eine kostenpflichtige Rufnummer zurückrufen. Knapp einem Drittel der Teilnehmer (28 %) war nicht bewusst, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben. Am Einverständnis für den Werbeanruf fehlte es bei insgesamt 93 % der Angerufenen. Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen, nach denen Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern deren vorheriges ausdrückliches Einverständnis erfordert, nicht das gewünschte Ergebnis gebracht. "Wir fordern daher weiterhin, dass am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen", so Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen oder Abbuchungen bei ihrer Bank wieder rückgängig machen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen!"

Typische Beispiele:



Gewinnspiel- und Lotteriewerbung
Die Anrufer werben dafür, dass sich die Angerufenen in Listen zur Teilnahme an diversen Gewinnspielen eintragen lassen. Dabei fragen sie nach Kontonummer und Bankleitzahl, um anschließend einen monatlichen Beitrag vom Konto einzuziehen. Häufig erhalten Verbraucher dann eine schriftliche Mitteilung darüber. In anderen Fällen gaukeln die Anrufer das Bestehen eines Vertragsverhältnisses vor. Die Angerufen werden dann gefragt, ob sie den Vertrag verlängern oder beenden möchten. Um das Notwendige zu veranlassen, werden in diesen Fällen auch die angeblich schon vorliegenden Bankverbindungsdaten abgefragt, damit sie im System abgeglichen werden können. Besonders dreist ist es, wenn sich die Anrufer als Verbraucherschützer ausgeben, die Verbraucher vor lästiger Werbung bewahren wollen und nach einem ganz ähnlichen Schema Verträge unterschieben.

Zeitschriftenwerbung
Ein Klassiker bleibt nach wie vor auch das telefonische Anbieten von Zeitschriftenabonnements. Die Verbraucher berichteten hier von der Akquise durch einzelne Verlagshäuser (zum Beispiel Bauer Media Group, Bauer Verlag Hamburg). Zeitschriftenabonnements wurden vielen Verbrauchern auch telefonisch von Kooperationspartnern einzelner Privatsender (zum Beispiel von der SAT1/Pro7-Gruppe) angeboten, nachdem sie zuvor beim Televoting oder bei Gewinnspielen teilgenommen haben.

Telekommunikations- und Internetdienstleister
Im Bereich Telekommunikations- und Internetdienstleister sind hier nach den Angaben der Verbraucher Anbieter wie Primacall (Berlin), klarmobil (Rendsburg) und Vodafone (Düsseldorf) in Erscheinung getreten. Nach wie vor werden Fälle geschildert, dass Verbraucher bei dem Anrufer lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben und daraufhin Vertragsbestätigungen erhalten.

Predicitve Dialer
Kurz nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen wurden Wählprogramme, so genannte predictive dialer eingesetzt, durch die gleichzeitig mehrere Verbraucher angewählt werden, von denen aber nur zum zuerst Abhebenden eine Verbindung hergestellt wird. Alle anderen hören das Klingeln und erhalten beim Abheben keine Verbindung. Die Belästigung entsteht hier bereits durch das Klingeln und die damit verbundene Vortäuschung eines Anrufs (ca. 5 % der Teilnehmer aus Sachsen). Anrufe von prediktiven Dialern können bislang nicht mit Bußgeldern geahndet werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link760001A.html