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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.07.2010
Unberechtigten Forderungen unbedingt widersprechen

Sonst Gefahr für negativen Schufa-Eintrag, warnt Verbraucherzentrale Sachsen

"Wer sich mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert sieht, sollte unbedingt – auch wenn er sich hundertprozentig sicher ist, dass für ihn keine Zahlungspflicht besteht – der Forderung einmal nachweislich schriftlich widersprechen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Grund dafür ist eine kürzlich in Kraft getretene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Danach ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien (negativer Schufa-Eintrag) u.a. zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.

So erhalten gegenwärtig viele Verbraucher vom Inkassobüro Sauer & Söhne Inkasso mit Sitz in Düsseldorf eine Aufforderung, den Betrag von 162,98 Euro zu zahlen mit einer in dicken Lettern gedruckten Drohung: "Gericht und Pfändung stehen bevor", "bis heute keine Zahlung", "zahlen Sie sofort". Forderungsinhaber der vermeintlichen Forderung, die die Verbraucher sich nicht erklären können, soll die ISIS Multimedia Net GmbH, deren Sitz in Düsseldorf ist, sein.
Anderenfalls habe man mit folgenden Nachteilen zu rechnen: "Die Kosten für Gericht und Anwalt", "Zwangsvollstreckung", "Bankkonten-, Lohn- und Rentenpfändung", "Eidesstattliche Versicherung", "Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis".

Noch dreister geht die PREMIUM CONTENT GmbH, deren Sachgebiet Ratenzahlung sich in Frankfurt am Main befindet, vor. Sie überschreibt ihre Forderungen, die sie Verbrauchern, die etwa auf der Website www.My-Downloads.de in eine Abofalle getappt waren, gleich mit der Überschrift "Gerichtliches Mahnverfahren".

Weil die "Kunst", unberechtigte Forderungen geltend zu machen und einzutreiben, mittlerweile von einigen Unternehmen, etwa diversen Inkassobüros, vortrefflich beherrscht wird, rät die Verbraucherzentrale, im Zweifelsfalle stets rechtlichen Rat einzuholen. Unter der Nummer
0900-1-79 77 77 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) ist dies bei der Verbraucherzentrale Sachsen montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10 – 12 und 13 – 16 Uhr möglich.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link760331A.html