Bei Kühl- und Gefriergeräten gibt es seit 1. Juli 2010 nur noch die A-Klasse
Seit dem 1. Juli 2010 dürfen nur noch Kühl- und Gefriergeräte der Energieeffizienzklassen A, A+ und A++ im Handel angeboten werden. Ursachen sind die Regelungen in der EU-Ökodesign-Richtlinie und die Festlegungen in der Verordnung für die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltskühlgeräten vom 22. Juli 2009.
"Das heißt, dass die verschwenderischen Geräte der Klasse B vom Markt verschwunden sind", informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich stichprobenartig auf den Märkten und im Versandhandel umgeschaut und festgestellt, dass grundsätzlich nur Kühl- und Gefriergeräte der Effizienzklasse A, A+ und A++ im Handel im angeboten werden.
"Das ist nicht verwunderlich", informiert Pause, "denn gerade bei den Kühlgeräten sind seit der Einführung des Energielabels 1998 die Energieverbrauchswerte durch Weiterentwicklung der Geräte stark gesunken." Bald befanden sich 70 bis 80 Prozent der Geräte in der sparsameren Energieeffizienzklasse A, so dass eine Differenzierung der energieeffizienten Geräte kaum noch möglich war. Daher wurde 2003 bei Kühlgeräten die A-Klasse um die Klassen A+ und A++ erweitert. Geräte der Klasse B bildeten unter den lieferbaren Geräten schnell das Schlusslicht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Liste "Besonders sparsame Haushaltsgeräte" auf ihrer Webseite (www.verbraucherzentrale-sachsen.de) zum Download bereit. Wer keinen Internetzugang hat, kann ein gedrucktes Exemplar kostenlos in jeder Beratungseinrichtung der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten.
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