Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Kundenrechte
Für viele ist es der blanke Horror, wenn am Urlaubsort oder nach dem Rückflug der Koffer nicht mit dabei ist. Auch bei Beschädigungen des aufgegebenen Reisegepäcks kommt nicht unbedingt Freude auf.
Was tun, fragen sich dann die Flugreisenden.
"Fluggesellschaften haften für Schäden, die durch Verlust, Zerstörung, Beschädigung und Verspätung von Gepäck entstehen", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Da der Reisende sein Gepäck der Obhut des Luftfahrtunternehmens anvertraut und seine eigene Kontrolle darüber aufgibt, ist jedes Ereignis als Schadensursache zu sehen. Folglich muss die Fluggesellschaft für Diebstähle, Schäden durch Feuchtigkeit oder starke Temperaturschwankungen haften.
Die Gesellschaft ist also für das aufgegebene Reisegepäck, das sich an Bord des Flugzeugs befindet, verantwortlich. Der maßgebliche Zeitraum beginnt mit der Aufgabe des Gepäcks am Abfertigungsschalter und endet mit der Wegnahme der Gepäckstücke vom Transportband.
"Trifft das Reisegepäck später ein als der Fluggast, haftet die Fluggesellschaft ebenfalls", teilt Schmidt mit.
Auf Grund des Montrealer Übereinkommens ist die Haftung für Gepäckschäden grundsätzlich in der Höhe auf zur Zeit ca. 1.316 Euro begrenzt.
Bei Sachen, die der Fluggast an oder bei sich trägt, das so genannte Handgepäck, ist die Obhut und Kontrolle der Fluggesellschaft erheblich eingeschränkt. Für den Diebstahl von Handgepäck hat die Fluggesellschaft daher nicht einzustehen.
"Die Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck ist unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach der Annahme der Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen", mahnt Schmidt.
Erfahrungen mit Fluggesellschaften interessieren die Verbraucherzentrale Sachsen gerade jetzt besonders. Auf der Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de läuft gegenwärtig eine Online-Umfrage, wo die Verbraucher ihre Erfahrungen bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung von Flügen eintragen können.
Wer Fragen zum Reiserecht hat, kann sich an das Beratungstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen unter der Telefonnummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
