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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

21.07.2010
Kfz-Versicherer INEAS in Zahlungsnot

Verbraucherzentrale Sachsen bietet Betroffenen Hilfe an

Kaum dass Anfang dieser Woche bekannt wurde, dass der niederländische Versicherer INEAS in großen Zahlungsschwierigkeiten steckt, suchen erste Betroffene bei der Verbraucherzentrale Sachsen Rat. Sie wollen zum Beispiel wissen, ob ihre Verträge jetzt hinfällig sind. Andere erkundigen sich, ob bzw. wie sie ihre Versicherung kündigen können oder ob sie tatsächlich den Kaskoschaden jetzt aus eigener Tasche zahlen müssen. Schnelle Antworten auf diese und weitere Fragen können die Ratsuchenden in der Telefonberatung erhalten. Diese ist Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0900-1-797777 (1,24€/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) zu erreichen.

Die INEAS Versicherungen gehören zu der International Insurance Corporation (IIC) NV mit Sitz in Amsterdam. In Deutschland ist das Unternehmen seit Jahren zum Versicherungsvertrieb zugelassen. Angeboten wurden Kfz-Versicherungen - in erster Linie über Makler und über das Internet. Frauen wurden mit besonderen Rabatten umworben. Die seit mehr als 10 Jahren geführten Rabattschlachten im Kfz-Versicherungsbereich scheinen nun aber ihr erstes Opfer zu fordern. Dabei geraten auch die Versicherten in Probleme.
So wurde bereits Claudia H. aus dem Erzgebirge mit einer Rechnung der Carglass GmbH (Köln) konfrontiert, die sie nun aus eigener Tasche zahlen soll. Eigentlich handelt es sich jedoch um einen Kaskoschaden, den INEAS hätte übernehmen sollen.
Babett Sch. aus dem Vogtland wurde von ihrem Makler informiert, sie solle die Versicherung schnellstmöglich kündigen, damit sie im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Wäre sie schuldhaft in einen Verkehrsunfall verwickelt, würde zwar der Verein für Verkehrsopferhilfe (Hamburg) das Unfallopfer entschädigen, aber der Verein könnte von Frau Sch. im schlechtesten Fall 2.500 € Regress nehmen.

Hinsichtlich der rechtlichen Situation ist zunächst festzuhalten, dass die Versicherungsverträge weiter in Kraft sind. Die Frage, ob ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, ist noch nicht endgültig geklärt. Versicherungsexperten sehen in der Zahlungsnot des Versicherers jedoch einen wichtigen Grund für eine solche Kündigung. "Wir schließen uns dieser Auffassung an und haben deshalb einen Musterbrief für die Kündigung auf unsere Internetseite gestellt", informiert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass dem Versicherer im Falle einer Kündigung lediglich die Prämie bis zum Kündigungszeitpunkt zusteht.

Im Zusammenhang mit der Kündigung ist es notwendig, das Fahrzeug unverzüglich neu zu versichern. "Bei der Auswahl eines anderen Versicherers sind wir mit einem umfangreichen Kfz-Versicherungsvergleich ebenfalls gern behilflich."



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link762841A.html