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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.08.2010
Hochwasserschäden

Die Verunsicherung ist groß, die Versicherung hingegen nicht

Nach der Hochwasserkatastrophe vom Wochenende haben viele Betroffene mit den Folgen zu kämpfen. Weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung sind Schäden durch Regenwasser oder über die Ufer tretende Flüsse abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesen Policen ausschließlich auf Schäden durch austretendes Leitungswasser.

"Grundsätzlich reguliert nur die Elementarschäden-Versicherung für Gebäude die Folgen von Überschwemmungen und Hochwasserschäden durch Regen", informiert Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die meisten Schäden werden aber durch Rückstauungen in der Kanalisation hervorgerufen, die aber im Regelfall nicht in der Grunddeckung der Versicherung eingeschlossen sind, sondern zusätzlich mit einem Prämienzuschlag mitversichert werden müssen. Wird bei einer Überschwemmung hingegen das Auto beschädigt oder zerstört, sind die unmittelbar daraus resultierenden Defekte über die Fahrzeugversicherung abgedeckt.

"Zu beachten ist, dass die Versicherung über die Schäden unverzüglich informiert werden muss. Durch Fotos kann die Zerstörung oder die Beschädigung dokumentiert werden", so Görner. "Der Schaden ist in einem zumutbaren Rahmen so gering wie möglich zu halten, damit die Versicherung zahlt." Wurde der Versicherungsschutz aber bereits wegen des hohen Risikos abgelehnt, bleiben die Betroffenen zunächst auf ihren Schäden sitzen. In einigen Versicherungen, die noch zu DDR-Zeiten abgeschlossen wurden, ist der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen jedoch noch enthalten. Daher ist es bei Altverträgen wichtig, sich die einzelnen Konditionen zum bestehenden Versicherungsschutz genau durchzulesen.

"Die Verbraucherzentralen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben bereits 2002 nach der schweren Hochwasserkatastrophe eine Elementarschäden-Pflichtversicherung für Wohngebäude gefordert", sagt Görner. "Bisher sind diese Forderungen ungehört geblieben, weil die erforderlichen Garantien für den Bund und die Länder zu teuer seien. Vielleicht gibt es jetzt ein Einlenken der Politik und Versicherungswirtschaft, damit Betroffene in gefährdeten Hochwassergebieten nicht mehr in Angst vor der Zukunft leben müssen."


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link768881A.html