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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

06.09.2010
Verwirrspiel um Energieeffizienzklassen

Verbraucherzentrale Sachsen: Werbung für Stromfresser ist irreführend

Was vor Jahren bei Haushaltsgroßgeräten mit Blick auf den Energieverbrauch noch als sparsam galt, ist heute längst Vergangenheit. Daher sollte man jetzt die Energieeffizienzklassen nur innerhalb einer Gerätegruppe vergleichen. "Während das A bei Waschmaschinen für die sparsamste Klasse steht, ist es bei Kühl- und Gefriergeräten vor allem ein Hinweis auf Energieschlucker", informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Hier sind die A-Geräte die Schlusslichter."

Führend bei der Senkung des Energieverbrauchs sind Kühl- und Gefriergeräte. Hier wurde schon vor Jahren eine Erweiterung der Energieeffizienzklasse A auf A+ und A++ vorgenommen. Seit 2010 gibt es eine weitere Verbesserung, denn Geräte der energieintensiveren B-Klasse dürfen nicht mehr im Handel angeboten werden. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Sachsen sind derzeit ca. 10 Prozent der Kühl- und Gefriergeräte in der Klasse A ausgewiesen, fast 60 Prozent gehören zu den A+-Geräten und über 30 Prozent können auf die sparsamste Effizienzklasse A++ verweisen.

"Deshalb sollten Verbraucher beim Kauf von Kühl- und Gefriergeräten darauf achten, sich nicht mit verschwenderischen A-Geräten abspeisen zu lassen", empfiehlt Pause. Die Werbung mit der Energieeffizienzklasse A und A+ soll bei Kühl- und Gefriergeräten den Eindruck erwecken, dass diese Geräte besonders sparsam im Stromverbrauch seien. Eine diesbezügliche Werbung für eine Kühlgefrierkombination bei einer großen Handelskette, die ein A+-Gerät mit "sehr sparsam im Energieverbrauch" beworben hatte, beanstandete die Verbraucherzentrale Hamburg als irreführend und somit wettbewerbswidrig. Dem gab das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 12.07.2010 (GZ 12 O 37/10, nicht rechtskräftig) recht. Als Begründung wurde angegeben, dass zwar die Klassenspanne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung von G (hoher Verbrauch) bis A++ (niedriger Verbrauch) reiche, jedoch die Klasse A+ im Vergleich zu anderen aktuellen Geräten auf dem Markt lediglich den Durchschnitt darstelle und daher im Vergleich zu anderen Geräten nicht "besonders energieeffizient" sei. Damit hat das Gericht klargemacht, dass diese Werbung für Stromfresser nicht erlaubt ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Liste "Besonders sparsame Haushaltsgeräte" auf ihrer Webseite (www.verbraucherzentrale-sachsen.de) zum Download bereit. Wer keinen Internetzugang hat, kann ein gedrucktes Exemplar kostenlos in einer der Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link783611A.html