Anbieterunabhängige Prüfung von Anlagevorschlägen ratsam
Das Bundeskabinett hat nun seine Vorschläge zur Stärkung des Anlegerschutzes vorgelegt. "Von den ursprünglichen Überlegungen ist dabei zu Lasten der Verbraucher stark abgewichen worden", kritisiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Anbieter des Grauen Kapitalmarktes, so insbesondere von geschlossenen Fonds, feiern dagegen den Gesetzentwurf, der ihre Interessen in besondere Weise berücksichtigt.
Geschlossene Fonds werden seit den neunziger Jahren zunehmend auch an Kleinanleger vertrieben. Dabei handelt es sich um nicht staatlich kontrollierte Kapitalbeteiligungen, die sich auf bestimmte Investitionen beziehen. So können mit dem Geld der Anleger etwa eine Immobilie, eine Windkraftanlage, ein Schiff oder ein Film finanziert werden. Seit kürzerem gibt es zusätzlich Lebensversicherungsfonds, die in gebrauchte Lebensversicherungspolicen investieren.
Mit solchen Geldanlagen gehen Verbraucher nicht zu unterschätzende Verlustrisiken ein. Die leidvolle Erfahrung des Totalverlustes haben in den letzten Jahren schon viele Anleger gemacht.
"Wären diese Anbieter - wie ursprünglich geplant - unter die Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestellt worden, hätte dies ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Anlegerschutz sein können", führt Heyer aus. Nunmehr bleibt es bei einer gewerberechtlichen Vermittleraufsicht, die etwas verschärft werden soll. "Dabei ist es aus unserer Sicht fraglich, wie die Gewerbeaufsichtsämter personell und fachlich die neuen Regelungen umsetzen können", gibt Heyer zu bedenken.
Künftig müssen die Finanzdienstleister zudem auch keine höhere Sorgfalt bezüglich der Prospektangaben zu dem Anlageobjekt walten lassen. Die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten bzw. maximal 3 Jahren für unrichtige oder fehlende Angaben im Prospekt wurde nicht verlängert.
Wenn es ums Geldanlegen geht, sollten Verbraucher auch zukünftig Anbietern nicht blindlings vertrauen. Bevor eine Entscheidung für eine Investition getroffen wird, empfiehlt es sich, den Anlagevorschlag anbieterunabhängig prüfen zu lassen. Die Möglichkeit dazu bietet sich auch in der Geldanlageberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.
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