Verbraucherzentrale Sachsen steht Wechselwilligen mit ihrem Rat zur Seite
"Auch wenn sich jedes Jahr im Herbst das Szenario wiederholt, wissen längst nicht alle Kfz-Halter, wie man eine Kfz-Versicherung richtig kündigt", fasst Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen aktuelle Beratungserfahrungen zusammen. Damit ein Wechsel reibungslos vollzogen werden kann, informiert die Verbraucherzentrale Sachsen über das Kündigungsrecht und wie es am besten gehandhabt wird.
Bei der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung handelt es sich um selbstständige Verträge – auch wenn sie zusammen abgeschlossen werden. Sollen die Verträge bei dem bisherigen Versicherer nicht fortgeführt werden, ist zunächst ihre Laufzeit zu prüfen.
"Diese Versicherungen werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen, wobei das Versicherungsjahr im Regelfall dem Kalenderjahr entspricht", informiert Heyer. "Dann ist ein Wechsel des Versicherers - unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist - zum 01. Januar möglich." Doch im letzten Jahr haben einzelne Versicherer, wie zum Beispiel die Gesellschaften Allianz und Victoria diesbezüglich eine Änderung vorgenommen. Weitere Anbieter haben angekündigt, dem Beispiel zu folgen. Bei diesen Versicherern entspricht das Versicherungsjahr mitunter einem Zeitjahr von 12 Monaten. Das bedeutet, dass eine zum 01. Juli begonnene Kfz-Versicherung nicht zum 31. Dezember, sondern erst zum 30. Juni des Folgejahres gekündigt werden kann.
Wer jetzt zum Jahresende kündigen kann und will, muss die Kündigungsfrist einhalten. Spätestens am 30. November muss diese Erklärung beim bisherigen Anbieter vorliegen. Der Poststempel mit diesem Datum reicht also nicht aus. "Wer sicher gehen will, schickt somit seinen Brief in diesem Jahr schon bis zum 26. November nachweisbar - also als Einschreiben - ab", rät Heyer. "Wer die Kündigung faxen möchte, kann dies dagegen auch noch am 30. November erledigen – sollte aber auf einen Sendenachweis achten." Schließlich kann die Kündigung auch gegen eine Bestätigung noch bis zu dem Stichtag in einer Filiale des Versicherers abgegeben werden.
Sinnvoll ist es zudem, sich schon vor dem Ausspruch der Kündigung über andere, günstigere Preis-und Leistungsangebote zu informieren. Beim Vergleichen und der Auswahl hilft die Verbraucherzentrale Sachsen gern."In Kooperation mit der Stiftung Warentest erstellen wir einen anbieterunabhängigen, individuellen Versicherungsvergleich zum Preis von 16 Euro", informiert Heyer.
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