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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

02.11.2010
Schäden durch Naturgewalten immer häufiger

Verbraucherzentrale Sachsen plädiert für obligatorische Elementarschadenversicherung

Ein Erdrutsch im April, Hochwasser und Überschwemmungen im August und September, ein leichtes Erdbeben im Oktober und ein erneuter Erdrutsch Anfang November halten die Menschen in Mitteldeutschland in Atem. Die entstandenen Sachschäden bringen manchen Verbraucher in Schwierigkeiten. Wenn derartige Naturereignisse an Wohngebäuden Schäden anrichten, stehen die Betroffenen oft vor immensen finanziellen Problemen. Nur Verbraucher, die in ihrer Wohngebäudeversicherung Elementarschäden eingeschlossen haben, erhalten in dieser Situation vom Versicherer eine Entschädigung – und das sind wenige. "Mit Blick in die Zukunft muss sich diesbezüglich unbedingt etwas ändern", fordert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Elementarschadenversicherung gehört zu den sehr wichtigen Versicherungen, weil sie ein Existenzrisiko absichert. Doch warum haben so wenige Verbraucher eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen? Zum einen gibt es über diese Policen noch viel Unkenntnis, unter anderem weil dieses Produkt von den Versicherern nicht gerade massiv beworben wird. Viel häufiger fällt einem dagegen in der Werbung etwa die weniger wichtige Rechtsschutzversicherung auf.
Zum anderen haben Verbraucher, die eine solche Versicherung abschließen wollen, aber auch schon die Erfahrung gemacht, dass ihnen kein Vertrag angeboten wird. Das trifft insbesondere auf jene Menschen zu, die in den letzten Jahren von Hochwasser heimgesucht wurden.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen sollte jede Wohngebäudeversicherung den Elementarschadenschutz obligatorisch einschließen. Das wäre kein Novum und ist auch realisierbar. So stand schon in der Wohngebäudeversicherung der Staatlichen Versicherung der DDR die Absicherung von Elementarereignissen an erster Stelle. Dazu gehörten unter anderem neben Hochwasser und Überschwemmung auch Bodensenkungen, Erdbeben, Erdrutsche, Felsstürze sowie Schneedruck. Bei der Aufzählung dieser Gefahren, die um Lawinen, Sturm und Hagel ergänzt werden kann, wird deutlich, dass es heute kaum eine deutsche Region gibt, die nicht von einem dieser Schadenereignisse betroffen sein könnte. "Dadurch wird die Akzeptanz unter der Bevölkerung für diesen notwendigen Versicherungsschutz steigen", ist sich Heyer sicher. Bis 1994 erhielten auch Gebäudeeigentümer in Baden-Württemberg zusammen mit ihrer Wohngebäudefeuerversicherung einen bezahlbaren, obligatorischen Schutz gegen Elementargefahren. Und in anderen europäischen Staaten werden auf Grund von verschiedenartigen Gesetzen Elementarschäden ebenfalls pflichtversichert.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link803651A.html