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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

05.11.2010
Verbraucherzentralen decken Tricksereien bei der Grundpreisauszeichnung auf

Verbraucherzentrale Sachsen fordert schärfere Kontrollen und klarere gesetzliche Vorgaben

Der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, dass nicht der gesamte Lebensmitteleinzelhandel die Pflicht zur Grundpreisangabe wie vorgesehen umsetzt. Grundpreisangaben fehlen, werden falsch berechnet oder falsche Bezugsgrößen werden zugrunde gelegt. Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen statt eindeutiger Grundpreise.

Seit der Freigabe von Verpackungsgrößen für Lebensmittel ist der Grundpreis als Schlüsselinformation für einen Preisvergleich gleichartiger Produkte wichtiger denn je. Die Verbraucherzentralen haben daher bundesweit die Grundpreisauszeichnung von 3.225 Lebensmitteln in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels überprüft. Darunter befinden sich Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen. Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft. Ein ähnliches Ergebnis lieferten die in Sachsen kontrollierten Preisangaben.
Bei 1.091 Produkten wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet. Beispielsweise ist bei konzentrierten Suppen vom Volumen der zubereiteten Suppe auszugehen und nicht von der Menge des Suppenpulvers. Die Grundpreisangabe fehlte bei 601 erfassten Preisschildern sogar gänzlich. Die kompletten Ergebnisse des Marktchecks sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen www.verbraucherzentrale-sachsen.de (Information, Ernährung, Downloads) zu finden.

Der aktuelle Marktcheck verdeutlicht, dass dieses Ziel in der Gestaltung der Preisetiketten nur unzureichend umsetzt wird. Auf Grundlage dieser Ergebnisse fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße, die Anordnung, die Bezugsgrößen und die Maßeinheiten der Grundpreisangabe.
Fehlende oder falsch berechnete Grundpreise zeigen aber auch einen eklatanten Mangel an Marktüberwachung. Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband fordern deshalb von den Ländern eine konsequente Kontrolle der Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link804781A.html