Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht jede rückwirkende Berechnung ist zulässig
Mit der Luftverkehrssteuer will die Bundesregierung nicht nur Geld einnehmen, sondern auch einen ökologischen Anreiz setzen. Der Steuersatz staffelt sich nach der Entfernung und beträgt 8 Euro für Flüge bis max. 2500 km, 25 Euro für Flüge bis max. 6000 km und 45 Euro für Flüge über 6000 km – gerechnet jeweils ab Frankfurt/Main.
Schon jetzt kündigen Fluggesellschaften und Reiseveranstalter an, diese Kosten an die Kunden weiterzureichen und verweisen auf geplante Preiserhöhungen für die nächste Saison.
Die Steuer wird von den Fluggesellschaften für Flüge erhoben, die ab 1. Januar 2011 von einem deutschen Flughafen ins In- oder Ausland starten. Geregelt ist dies im Luftverkehrssteuergesetz (LuftVstG), das am 28.10.2010 beschlossen wurde und am Tage nach seiner Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten wird. Dort findet sich auch die Regelung, dass das Gesetz Anwendung auf alle Rechtsvorgänge ab dem 01.09.2010 findet. Damit sollen nach dem Willen des Gesetzgebers "Hamsterkäufe" von Flügen seit Bekanntwerden der zukünftigen Regelung - das war mit dem entsprechenden Kabinettsbeschluss im September 2010 - verhindert werden.
"Rechtlich heißt die rückwirkende Geltung etwa auf Buchungsvorgänge seit dem 01.09.2010, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Nachberechnungen möglich sind", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen
Allerdings ist für Flüge, die schon vor dem 1. Januar 2011 gebucht wurden oder für Pauschalreisen, die Flugsteuer kein einfacher Durchlaufposten, der so ohne Weiteres von Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften an den Verbraucher nachberechnet werden kann.
"Voraussetzung für Preiserhöhungen nach Vertragsschluss ist", so Bettina Dittrich, "dass seit dem 01.09.2010 geschlossene Verträge eine wirksame Preiserhöhungsklausel enthalten."
Auf Buchungen, die vor dem 01.09.2010 erfolgten, findet das Gesetz auch rückwirkend keine Anwendung.
Wer sich unsicher ist, ob ihm die Steuer zu Recht berechnet wurde, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.
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