Dubiose Gewinnmitteilungen suggerieren Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutz
Das Jahr neigt sich zwar dem Ende zu, die unseriösen Anbieter werden aber nicht müde, sächsische Verbraucher mit Gewinnmitteilungen zu überschwemmen. Momentan flattern Schreiben des Verwaltungsbüros Schmidt und Bollen mit Sitz in Quakenbrück in die Briefkästen der Haushalte. Der Sachbearbeiter Herr Müller verspricht darin die Auszahlung von 3.000 Euro, wobei der Termin öffentlich und letztmalig stattfinden würde.
"Statt des attraktiven Tagesausflugs erwartet die Teilnehmer wohl auch in diesem Fall eine langwierige Verkaufsveranstaltung in einem abgelegenen Gasthaus. Dort werden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte von zweifelhafter Qualität und Wirkung an den Mann und die Frau gebracht.", so Christina Wendt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Besonders dreist ist im aktuellen Fall der Versuch, mit der Formulierung "Verbraucherschutz ihres Bundeslandes" dem Anschreiben einen seriösen Anstrich zu verleihen. So wird in den massenhaft verschickten Gewinnmitteilungen suggeriert, dass der Verbraucherschutz erst darauf aufmerksam gemacht hätte, dass ein Gewinn ausgezahlt werden müsse. "Die Verbraucherzentrale Sachsen arbeitet weder mit derartigen Unternehmen zusammen noch verschicken wir unerwünschte Werbenpost", so Wendt. Deshalb sollten Verbraucher derartige Einladungen zu Gewinnfahrten direkt im Papierkorb entsorgen, denn es ist kein Fall bekannt, bei dem tatsächlich ein Gewinn ausgezahlt wurde.
Wer dennoch Fragen zu Gewinnmitteilungen und Kaffeefahrten hat, kann sich persönlich an eine der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder telefonisch unter 0900-1-79 7777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) montags, mittwochs und donnerstags von 10-12 und 13-16 Uhr Rat einholen.
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