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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

21.12.2010
Kein Grund zur Eile beim Abschluss einer Lebensversicherung

Erwartete Absenkung des Garantiezinses kein Anlass für übereilte Vertragsabschlüsse

Vorschnell muss weder in diesem noch im nächsten Jahr eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden, wenn das einzige Verkaufsargument für einen Vertragsabschluss die für das Jahr 2011 angekündigte Senkung des Garantiezinses ist.

Mit dem Garantiezins wird dem Versicherungsnehmer einer freiwilligen Renten- oder Kapitallebensversicherung eine festgelegte Mindestverzinsung seines Guthabens garantiert. Die Höhe dieses Mindestzinssatzes steht nicht im Belieben des jeweiligen Anbieters. Der Satz wird vielmehr vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und gilt für alle Anbieter gleichermaßen.
Der Garantiezins für Lebens- und Rentenversicherungen wurde hierbei zuletzt am 01.01.2007 auf 2,25 Prozent abgesenkt und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge. Bei Altverträgen bleibt der vorher geltende Garantiezins unverändert. Für 2011 ist eine weitere Absenkung auf 1,75 Prozent im Gespräch. Wie bei vorangegangenen Zinssenkungen auch, schließen erfahrungsgemäß kurz vor dem Inkrafttreten der Änderung tausende Verbraucher noch schnell einen Vertrag ab.

Ein Grund zur Eile besteht nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen jedoch nicht. Die tatsächliche und variable Verzinsung für 2010, die im Rahmen der Überschussbeteiligung von den Lebensversicherungen erwirtschaftet wurde und nicht garantiert ist, lag bei durchschnittlich 4 Prozent. Die Überschussbeteiligungen sowie der Garantiezins beziehen sich hierbei jedoch nur auf den Sparanteil, d.h. von der in die Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlten Gesamtsumme werden Verwaltungskosten und Vertriebsprovisionen abgezogen.

"Aufgrund der derzeit vergleichsweise hohen tatsächlichen Verzinsung taugen daher die Senkung des Garantiezinses wohl nicht als Verkaufsargumente, sondern eher niedrige Verwaltungskosten und Vertriebsprovisionen, denn dann ist der zu verzinsende Sparanteil auch größer ", informiert Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer individuelle Fragen zu Lebens-oder Rentenversicherungen hat, sollte einen persönlichen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Sachsen vereinbaren. Terminvereinbarungen sind montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-797777 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Min) möglich.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link822661A.html