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Bei Lastschriften im SEPA-Verfahren gibt der Kunde eine doppelte Erklärung ab, die Mandat heißt: Er ermächtigt den Anbieter (in diesem Fall die GEZ), den fälligen Betrag einzuziehen, und erteilt der Bank die Genehmigung, ihn von seinem Konto abzubuchen. Deshalb gibt es bei diesem Verfahren keine ungenehmigten Lastschriftbuchungen. Die momentan von der GEZ vorgelegte SEPA-Einzugsermächtigung ist korrekt. Sie erfüllt die formalen Vorschriften, um auf diese Weise Geld einzuziehen. Deshalb können Verbraucher, die ihre Gebühren schon per Lastschrift zahlen, getrost dem neuen Verfahren zustimmen.
Allerdings muss niemand auf das GEZ-Schreiben reagieren. Denn weil die Geldinstitute SEPA nur schleppend einführen, wurde nun auf politischer Ebene entschieden, automatisch auf SEPA umzustellen. Das wird am 1. Februar 2014 geschehen. Dann werden alle schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen zu Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren - ohne dass eigens ein Mandat erteilt wurde.
Im Vergleich zum bisherigen Verfahren hat SEPA einige Nachteile. Dabei sticht vor allem das veränderte Recht auf Widerruf hervor. Bislang ist es so: Wer etwa meint, es sei ein falscher Betrag von seinem Konto abgebucht worden, kann Bank oder Sparkasse einfach beauftragen, das Geld zurückzurufen. Bei der SEPA-Einzugsermächtigung muss der Kunde, wenn die Bank es verlangt, seine Forderung begründen.
Natürlich kann jeder, der seine Gebühren überweist, dies auch weiterhin tun. Wer einem Anbieter keinen Zugriff auf sein Konto per Lastschrift gewähren möchte, der muss heute keiner Einzugsermächtigung zustimmen - und in Zukunft kein SEPA-Mandat erteilen.

