Vogtland und Erzgebirge: Lotto-Betrüger fordern über 1.000 Euro

Pressemitteilung vom
So erkennen Sie falsche Inkasso-Post
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens

Über 1.000 Euro sollte eine Verbraucherin aus Aue für eine Lotto-Mitgliedschaft zahlen, die sie nie abgeschlossen hatte. Gemeldet hatte sich ein Inkasso-Büro, das in seinen Schreiben mehrere hundert Euro forderte. Rechtsexpertin Simone Woldt von der Verbraucherzentrale nahm die Briefe der Firma unter die Lupe. Schnell wurde klar: Hier sind Betrüger am Werk. Die Frau aus Aue nicht die einzige Betroffene. Die Forderungsschreiben haben viele Personen im Vogtland und dem Erzgebirge erhalten. 

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Alles begann mit einer Mahnung der TCN Inkasso AG über 249,50 Euro. Angeblich hätte die Frau eine Mitgliedschaft für Lottospiele über je 49,90 Euro abgeschlossen. Die Frau konnte sich nicht an einen solchen Vertrag erinnern, zahlte aber aus Angst vor Mehrkosten. Einen Monat später erhielt sie ein weiteres Schreiben, in dem 647,90 Euro gefordert wurden. Es erweckte den Eindruck, vom Amtsgericht in München zu kommen und enthielt einen Beschluss mit Durchsuchungsermächtigung in der Zwangsvollstreckungssache München PVZ, vertreten durch den Staatsanwalt Dr. Andreas Müller. Um den angedrohten Gerichtsvollzieher zu vermeiden, bezahlte die Frau auch diesen Betrag. Danach folgte ein weiterer Brief – dieses Mal von der pvz Collect AG. Die Firma verlangte 317,60 Euro für die Kündigung der Mitgliedschaft.

„Wer so einen Brief bekommt, erschrickt natürlich erstmal. Schließlich wird in dem zweiseitigen Schreiben mit der Pfändung von Bezügen, Arbeitslosengeld, Renten usw. gedroht“, erklärt Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue. „Noch dazu sieht es sehr offiziell aus und ist mit einem amtlich aussehenden Wappen versehen.“ Nach der Prüfung der Schreiben konnte die Verbraucherschützerin aber Entwarnung geben: „Zahlen Sie auf keinen Fall. Das Schreiben können Sie getrost in den Müll werfen“, rät Woldt.

Es handelte sich keinesfalls um amtliche Post. Auffällig waren nicht nur die Rechtschreibfehler, sondern auch, dass das Geld für ein angeblich in Deutschland ansässiges Unternehmen nach Griechenland überwiesen werden sollte. Auch den vermeintlichen Staatsanwalt, der Vertreter der Lottogesellschaft sein soll, gibt es gar nicht. Zudem kann ein Gerichtsvollzieher für eine Pfändung nur eingeschaltet werden, wenn ein wirksamer Vollstreckungstitel vorliegt.

Wer Fragen rund ums Thema hat, kann sich an die Verbraucherzentralen in Auerbach oder Aue wenden. Jetzt Beratungstermin vereinbaren: 0341-696 29 29

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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