Untergeschobene Verträge bei Demenz

Pressemitteilung vom
Pflegebedürftige Personen sind aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und bedürfen der Hilfe durch andere. Gerade ältere Menschen leiden zunehmend an Vergesslichkeit oder sogar Demenz, was deren rechtliche Geschäftsfähigkeit beeinflusst.
eine ältere Frau im Park
Off

Wenn Angehörige unbekannte Vertragsunterlagen finden

Zwar sollen Betroffenen grundsätzlich keine Rechte abgesprochen werden, aber mit Fortschreiten der Krankheit sinkt deren Fähigkeit, das eigene Handeln und dessen Tragweite richtig einzuordnen. Besonders beim Abschluss von Kauf- oder Laufzeitverträgen ist daher Vorsicht geboten. Nicht selten finden pflegende Angehörige unbekannte Vertragsunterlagen erst nach geraumer Zeit und Betroffene können sich an nichts mehr erinnern.
 
Grundsätzlich gilt: Wem es am entsprechenden Einschätzungsvermögen fehlt, dem fehlt es auch an der notwendigen Geschäftsfähigkeit, Verträge wirksam abzuschließen. Dies führt im Umkehrschluss zur Unwirksamkeit des Vertrages, sofern die gesetzliche Betreuungsperson nicht zustimmt. Ausgeschlossen sind aber Geschäfte des alltäglichen Lebens wie beispielsweise der Lebensmittelkauf, durch die sich Betroffene nicht in finanzielle Notlagen begeben.
 
Werden die Unterlagen kurz nach Vertragsabschluss gefunden, ist Eile geboten, da die Widerrufsfrist beispielweise für Fernabsatzverträge über das Telefon sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nur 14 Tage beträgt. Der Widerruf führt zur rückwirkenden Auflösung des Vertrages und bedarf der entsprechenden und fristgerechten Erklärung. Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung kann sich die Frist unter Umständen verlängern.
Erlangen Angehörige erst nach Ablauf der Frist Kenntnis vom Vertrag, kann dieser eventuell angefochten, zumindest aber gekündigt werden.
 
Problematisch wird es dann, wenn die Geschäftsunfähigkeit noch nicht eindeutig – zum Beispiel gerichtlich – festgestellt wurde, da Angehörige dafür die Beweispflicht trifft. Ein ärztliches Attest kann hier Abhilfe schaffen. Vertragspartner zeigen sich bei entsprechender Darlegung teilweise kulant, stornieren Verträge und nehmen Rückzahlung vor.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen berät Betroffene und unterstützt in derartigen Fällen. Termine für eine unabhängige Rechtsberatung können online oder unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Demenz
Den Schlüssel verlegt? Einen Termin vergessen? Immer öfter das passende Wort nicht parat? Keine Lust mehr auf Treffen…
Betreuung
Betreuung: Was Angehörige und Betreute wissen müssen
In welchen Bereichen eine Betreuung notwendig wird, hängt…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.