Worum geht es?
- Im Februar 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) deutlich: Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig. Auf Girokonten dürfen sie nur erhoben werden, wenn dies transparent vereinbart wurde. Auch die Commerzbank wurde in dem Fall verurteilt (Az. XI ZR 183/23).
- Im Mai führte die Bank nun überraschend erneut Negativzinsen bei einigen Girokonten ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Umsetzung für unzulässig und klagt gegen eine der größten Privatbanken Deutschlands.
- Zudem prüfen die Verbraucherschützer*innen eine Sammelklage und rufen Betroffene dazu auf, sich zu melden und ihre Ansprüche zu sichern.
Was Sie wissen müssen
- Was werfen wir der Commerzbank konkret vor?
Die Negativzinsen wurden nicht über die AGB, sondern per unscheinbarem Kundenschreiben eingeführt. In dieser sogenannten „Entgeltinformation“ heißt es, dass Kund*innen ab 50.000 Euro Guthaben künftig ein Verwahrentgelt von 0,5 % pro Jahr zahlen müssen.
Die Bank berechnet die Negativzinsen auf den monatlichen Durchschnitt über 50.000 Euro, ohne negative Salden zu berücksichtigen. Unklar bleibt, wie dieser Durchschnitt genau ermittelt wird und an welchen Tagen oder Uhrzeiten die Kontostände gemessen werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Berechnung für höchst intransparent.
- Welches Ziel verfolgt die Sammelklage?
Die Verbraucherzentrale Sachsen will für Commerzbank-Kund*innen eine Sammelklage einreichen, um die aus ihrer Sicht zu Unrecht gezahlten Negativzinsen zurückzufordern.
- Wann startet die Sammelklage?
Sobald sich mindestens 50 Verbraucher*innen gemeldet haben, werden wir eine Sammelklage einreichen.
- Wer kann mitmachen?
Kund*innen,
- die ein Privatgirokonto bei der Commerzbank besitzen.
- die ein Schreiben mit der abgebildeten Entgeltinformation (Datum kann abweichen) erhalten haben.
- denen Beträge aufgrund dieser Entgeltinformation von Ihrem Konto abgebucht wurden.

Ich möchte mich der Klage anschließen: Was muss ich tun?
- Formular ausfüllen: Tragen Sie Ihre Daten in das untenstehende Formular ein.
- Laden Sie insgesamt zwei PDF-Dokumente hoch:
* Das Schreiben der Commerzbank („Entgeltinformation“), das Sie erhalten haben
* Einen Nachweis über die Abbuchungen der Negativzinsen (z. B. Kontoauszug)
HINWEIS: Mit dem Absenden Ihrer Unterlagen nehmen Sie noch nicht automatisch an der Sammelklage teil. Zunächst prüfen wir, ob sich ausreichend Commerzbank-Kund*innen beteiligen. Ist dies der Fall, müssen Sie sich selbsständig beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zur Sammelklage anmelden.
- Wie erfahre ich, ob eine Sammelklage eingereicht wurde?
Alle angemeldeten Verbraucher*innen werden auf unserer Website und im monatlichen Newsletter über die nächsten Schritte und aktuelle Entwicklungen informiert.
- Ich habe noch Fragen zu meinem Fall: Was kann ich tun?
Betroffene Verbraucher*innen können sich auch zu ihren individuellen Ansprüchen bei uns beraten lassen. Die Unterlagen für die Sammelklage können ebenfalls an dieser Stelle eingereicht werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
