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Härtefallhilfe für Öl & Co.: Unterstützung beim Antrag auf Auszahlung

Die Brennstoffe Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz waren im Krisenjahr 2022 besonders teuer. Für Einkäufe gibt es eine finanzielle Hilfe des Staates: Wer zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal zu hohen Preisen eingekauft hat, kann eine Auszahlung beantragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft Ihnen dabei: Kostenfrei!
Ein Taschenrechner und eine Hand mit Münzen vor einer Rechnung.

Die Härtefallhilfe für die Brennstoffe Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks wird in Sachsen ausschließlich digital bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt alle Betroffenen bei der Beantragung der Härtefallhilfe für Öl & Co., die Probleme und Fragen zum Online-Antrag haben.

  • Die Verbraucherschützer*innen überprüfen, ob ein Anspruch besteht.
  • Außerdem berechnen sie die Höhe der Rückzahlung.
  • In einem zweiten Schritt wird gemeinsam der Antrag zur Auszahlung des Geldes ausgefüllt.

Bringen Sie zum Gespräch mit den Expert*innen der Verbraucherzentrale bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis für ein Foto mit Ihnen   
  • Rechnung vom Anbieter aus dem Zeitraum 01.01.2022 bis 01.12.2022
  • Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung  
  • Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
  • Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte
  • IBAN für die spätere Auszahlung

Diese Dienstleistung der Verbraucherzentrale Sachsen ist für Interessierte 1x kostenfrei pro Haushalt.

Unterstützung erhalten Sie in einer der 18 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen persönlichen Beratungstermin:

Preise
Persönliche Beratung
30 Minuten
1x kostenfrei pro Haushalt

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