- Was beinhaltet die Eintragung ins Klageregister?
- Informationen, Hintergründe und Erläuterungen zur Musterfeststellungsklage
- Prüfung Ihres Sparvertrages
- Abschluss und Unterstützung bei der Anmeldung zum Klageregister
- Was beinhaltet die Eintragung ins Klageregister nicht?
- Weiteren Schriftverkehr mit dem Bundesamt für Justiz
- Berechnung Ihrer Zinsansprüche: Nutzen Sie hierfür gern unser zusätzliches Beratungsangebot
Viele sächsische Sparkassen haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Nachdem Gespräche, die zu einem Kompromiss führen sollten, keine akzeptable Lösung hervor brachten, hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterfeststellungsklage gegen mehrere Sparkassen erhoben. So müssen Sie als Sparer nicht allein um Ihr Recht und Ihr Geld kämpfen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen meldet Betroffene auf Wunsch rechtssicher zum Klageregister an. Damit stellen die Rechtsexperten nicht nur eine Fristenwahrung sicher, sondern vermeiden auch inhaltliche Fehler beim Ausfüllen des Formulars, die späteren Ansprüchen möglicherweise im Weg stehen können.
Wer kann sich ins Klageregister eintragen lassen?
- Kunden der betroffenen sächsischen Sparkassen, die das Langzeitsparprodukt "Prämiensparen flexibel" abgeschlossen haben.
- Der Vertrag enthält die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit …% verzinst.“ oder „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit …% p.a. verzinst.
- Die Klausel darf während der Vertragslaufzeit nicht wirksam geändert worden sein.
- Es sind auch Verträge betroffen, die gekündigt wurden.
SIE MÖCHTEN SICH DER KLAGE ANSCHLIEßEN?
Gern unterstützen wir Sie bei der Anmeldung im Klageregister. Wenn Sie möchten, übernehmen wir die rechtssichere Eintragung in das Klageregister zum Preis von 40,00 Euro. Dann benötigen wir zum Eintrag ins Klageregister folgende Vollmachtsunterlagen:
Für den Fall, dass Sie Ihren Anspruch nicht errechnen lassen möchten, benötigen wir zum Eintrag ins Register zusätzlich zur jeweiligen Vollmacht:
- Vertragsunterlagen zu Ihrem Sparvertrag sowie etwaige Vertragsänderungen
Sie können uns bereits jetzt eine Vollmacht zusenden. Wir werden Ihre Eintragung in das Klageregister dann vornehmen, wenn dieses eröffnet worden ist und Ihnen anschließend eine Rechnung zusenden. Eine Anmeldung kann nur erfolgen, wenn kein Vergleich über die Nachberechnung mit der Gegenseite geschlossen wurde.
SIE HABEN IHREN ANSPRUCH NOCH NICHT ERRECHNEN LASSEN?
Dann benötigen wir zur Überprüfung der Zinsanpassung Ihres Langzeitsparvertrages zum Preis von 130,00 Euro folgende Unterlagen:
- Auftragsunterlagen (Auftragsbestätigung, Erklärung zur Datenverwendung, Widerrufsbelehrung). Diese finden Sie gesammelt im Anhang (Auftragsunterlagen)
- Vertragsunterlagen zu Ihrem Sparvertrag (Kopie)
- etwaige Vertragsänderungen (Kopie)
- alle Seiten dazugehöriger Sparbücher (Kopie)
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen ausgefüllt an folgende Adresse: musterklage@vzs.de
Welche Vorteile hat die Musterfeststellungsklage? Und für wen lohnt sie sich? Wann wird das Urteil erwartet? Antworten auf weitere wichtige Fragen rund um die Musterklagen haben wir hier zusammengefasst.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.