Gut beraten ist, wer sich schon vor der Unterschrift unter einen Vertrag an unsere Beratungsstellen wendet und von einer unabhängigen Stelle abklären lässt, welche Fallstricke die Anlageentscheidung bieten kann. Aber auch für den, der schon Jahre in eine ihm unklare Geldanlage oder in deren Finanzierung einzahlt, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung, ob eine Falschberatung vorliegt und welche Ansprüche in einem solchen Fall bestehen.
Die Produkte auf dem Grauen Kapitalmarkt sind bisher kaum oder gar nicht staatlich reguliert oder überwacht. Deshalb werden dort oft Angebote unterbreitet, bei denen die Chancen für Gewinne in keinem Verhältnis zum Verlust-Risiko stehen.

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