5G: Glasfasernetze und flächendeckende digitale Versorgung haben Vorrang

Stand:
Für einen flächendeckenden Breitbandausbau und umfassende Technikfolgenabschätzung und Dialoginitiativen vor dem Start von 5G
5G Mobilfunk auf Smartphone

Der Mobilfunkstandard 5G steht für die „5. Generation Mobilfunk“ und ist eine Weiterentwicklung der Standards 3G (UMTS) und 4G (LTE). 5G sendet in denselben Frequenzbereichen wie 3G und 4G, nämlich von 700 MHz bis 2,6 GHz. Neu hinzugekommen durch die Versteigerung im Frühjahr 2019 sind die Frequenzen von 3,4 bis 3,7 GHz. Bei 5G werden Daten technologisch nahezu in gleicher Weise wie bei 3G und 4G übertragen. Darüber wird derzeit an einem ganz neuen Frequenzbereich für 5G, dem Millimeterbereich mit äußerst kurzen Wellen (24,5-27,5 GHz) geforscht. Diese sehr kurzen Wellen haben eine entsprechend kleine Reichweite, während die Frequenzbereiche der Standards 3G und 4G langwelliger sind und damit weiter reichen. Die Besonderheit von 5G ist die extrem hohe erzielbare Datenrate von bis zu 10Gbit/s sowie die geringe so genannte Latenz, d.h. nahezu eine Echtzeitübertragung.

Off
1. Moderne Glasfasernetze sind die Grundlage für die digitale Versorgung der Bevölkerung. 5G ist nicht als Ersatz für Breitbandnetze bzw. zur Versorgung Weißer Flecken geeignet.
#wirfürverbraucher
Mobilfunk ist weiterhin deutlich teurer in der Nutzung und setzt zudem fortwährend das Funktionieren der Verbindung voraus.
#wirfürverbraucher
2. Ist in Kommunen ein 5G-Antennenstandort geplant, sollten sie Bedarf, Nutzen und Einsatzzweck definieren. Oft dominieren Anbieterinteressen den Ausbau.
#wirfürverbraucher
3. Die Kommunen sollten zum 5G-Ausbau mit den Bewohner*innen ins Gespräch kommen, Bedarfe ausloten und Chancen und Risiken im Vorhinein gemeinsam diskutieren.
#wirfürverbraucher
Transparenz seitens der Kommunen fördert die Akzeptanz durch die Bürger*innen.
#wirfürverbraucher
4. Um den 5G-Ausbau in Sachsen im Sinne aller Beteiligten voranzutreiben, bedarf es einer landesweiten Akzeptanzinitiative für Mobilfunk sowie des umfangreichen Dialogs.
#wirfürverbraucher
Hierbei sind insbesondere umfassende Informations- und Beteiligungsformate zu nutzen.
#wirfürverbraucher
5. Bereiche im Umkreis von mehreren hundert Metern von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Krankenhäusern sollen frei von 5G bleiben.
#wirfürverbraucher
6. 5G ist eine teilweise neue Technologie, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt nicht ausreichend erforscht ist. Es bedarf einer Technikfolgenabschätzung.
#wirfürverbraucher
Insbesondere sind hier kurzwellige Frequenzbereiche zu nennen. Gleichzeitig sollte jedes Forschungsprojekt zum 5G-Einsatz den Bereich der Strahlungsfolgen einbeziehen.
#wirfürverbraucher

Moderne Glasfasernetze müssen aktuell wie auch perspektivisch die Grundlage für die digitale Versorgung der Bevölkerung bieten. Der teurere und im Volumen eingeschränkte Mobilfunk sollte die Technik für mobile sowie vernetze Anwendungen sowie für industrielle Bereiche bleiben. Der Ausbau von 5G ist deshalb grundsätzlich nicht als Ersatz für Breitbandnetze bzw. zur Versorgung Weißer Flecken geeignet. Mobilfunk ist weiterhin deutlich teurer in der Nutzung und setzt zudem fortwährend das Funktionieren der Verbindung voraus.

Unmittelbar für Verbraucher wird 5G noch schnelleres Surfen im Internet ermöglichen. Insbesondere im Bereich des Streaming und dem Down- und Upload werden sich die höheren Datenraten klar bemerkbar machen. Die ersten 5G-fähigen Smartphones sind auf dem Markt. Die Geräte schalten automatisch zwischen der 4G- und der 5G-Nutzung hin und her.

Für einen flächendeckenden Breitbandausbau und umfassende Technikfolgenabschätzung und Dialoginitiativen vor dem Start von 5G

Darüber hinaus wird 5G der Entwicklung des automatisierten Fahrens und generell der Digitalisierung des Verkehrs dienen sowie für den Ausbau der Telemedien oder in der Landwirtschaft beispielsweise zur Optimierung des Pestizideinsatzes notwendig. Eine große Rolle spielt 5G insbesondere bei der Automatisierung in der Industrie.


wir für verbraucher

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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