Moderne Glasfasernetze müssen aktuell wie auch perspektivisch die Grundlage für die digitale Versorgung der Bevölkerung bieten. Der teurere und im Volumen eingeschränkte Mobilfunk sollte die Technik für mobile sowie vernetze Anwendungen sowie für industrielle Bereiche bleiben. Der Ausbau von 5G ist deshalb grundsätzlich nicht als Ersatz für Breitbandnetze bzw. zur Versorgung Weißer Flecken geeignet. Mobilfunk ist weiterhin deutlich teurer in der Nutzung und setzt zudem fortwährend das Funktionieren der Verbindung voraus.
Unmittelbar für Verbraucher wird 5G noch schnelleres Surfen im Internet ermöglichen. Insbesondere im Bereich des Streaming und dem Down- und Upload werden sich die höheren Datenraten klar bemerkbar machen. Die ersten 5G-fähigen Smartphones sind auf dem Markt. Die Geräte schalten automatisch zwischen der 4G- und der 5G-Nutzung hin und her.
Der Mobilfunkstandard 5G steht für die „5. Generation Mobilfunk“ und ist eine Weiterentwicklung der Standards 3G (UMTS) und 4G (LTE). 5G sendet in denselben Frequenzbereichen wie 3G und 4G, nämlich von 700 MHz bis 2,6 GHz. Neu hinzugekommen durch die Versteigerung im Frühjahr 2019 sind die Frequenzen von 3,4 bis 3,7 GHz. Bei 5G werden Daten technologisch nahezu in gleicher Weise wie bei 3G und 4G übertragen. Darüber wird derzeit an einem ganz neuen Frequenzbereich für 5G, dem Millimeterbereich mit äußerst kurzen Wellen (24,5-27,5 GHz) geforscht. Diese sehr kurzen Wellen haben eine entsprechend kleine Reichweite, während die Frequenzbereiche der Standards 3G und 4G langwelliger sind und damit weiter reichen. Die Besonderheit von 5G ist die extrem hohe erzielbare Datenrate von bis zu 10Gbit/s sowie die geringe so genannte Latenz, d.h. nahezu eine Echtzeitübertragung.
Darüber hinaus wird 5G der Entwicklung des automatisierten Fahrens und generell der Digitalisierung des Verkehrs dienen sowie für den Ausbau der Telemedien oder in der Landwirtschaft beispielsweise zur Optimierung des Pestizideinsatzes notwendig. Eine große Rolle spielt 5G insbesondere bei der Automatisierung in der Industrie.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.