Schuldner- und Insolvenzberatung stärken

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Wirtschaftliche Krisenberatung für sächsischen Verbraucher*innen gerade in der Corona-Pandemie wichtig
Paar ärgert sich über Rechnung

Die aktuelle Corona-Krise verstärkt diese Situation. Viele Verbraucher*innen müssen aufgrund von Kurzarbeit, Jobverlust, fehlenden Erstattungen für ausgefallenen Reisen u.v.m. finanzielle Einbußen erleiden und geraten noch schneller in einen Verschuldungsstrudel oder eine Überschuldung.

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1. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert ein verstärktes flächendeckendes, persönliches Beratungsangebot zur wirtschaftlichen Krisenbewältigung für sächsische Verbraucher*innen.
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Dazu sollten auch Voraussetzungen für digitale Angebote geschaffen werden.
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2. Mittels einer zielgruppengerechten Finanzbildung, beginnend in den Schulen, sollten Kompetenzen zum Umgang mit Geld und Finanzen aufgebaut werden.
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3. Zudem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen, Prävention und Aufklärung zu Überschuldungsrisiken zu stärken.
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Die Verschuldung und Überschuldung privater Haushalte ist unverändert hoch und stellt in zunehmendem Maß mehr als ein gesellschaftliches Randphänomen dar. Dies bestätigen wiederholt die Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung und die einschlägigen Berichte des Statistischen Bundesamtes. Mittlerweile sind auch alle Altersstufen, Bildungs-, Einkommens- und sozialen Schichten betroffen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Arbeitslosigkeit, dauerhaftes Niedrigeinkommen aber auch Krankheit oder Scheidung zählen zu den häufigsten Faktoren für Ver- und Überschuldung. Dies spiegelt auch die Beratungserfahrung der Verbraucherzentrale Sachsen wider.

Wirtschaftliche Krisenberatung für sächsischen Verbraucher*innen gerade in der Corona-Pandemie wichtig

Die Erfahrung aus der täglichen Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Sachen bestätigt immer wieder aufs Neue, dass mangelnde Finanzkompetenz zu Verschuldung führt, besonders dann, wenn undurchsichtige Finanzprodukte angeboten werden, Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge fehlt oder Kompetenzen im Umgang mit der digitalen Welt nur mangelhaft vorhanden sind.


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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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