Die Sparkasse Meißen hat Prämiensparenden zu wenig Zinsen gezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sowie der Bundesgerichtshof (BGH) haben die wesentlichen Punkte zur Neuberechnung von Prämiensparverträgen geklärt. Eine Entscheidung mit Strahlkraft, die nicht nur für Mitklagende von Bedeutung ist. Auch auf andere Langzeitsparer*innen, Sparkassen oder Banken wird das Urteil Auswirkungen haben.
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Meißen
Die Verbraucherzentrale Sachsen lädt alle Interessierten zu einer offenen Sprechstunde im Beratungszentrum Meißen ein. Unsere Berater*innen erklären vor Ort, welche Optionen sich aus dem BGH-Urteil für Verbraucher*innen ergeben können, wie weit das Verfahren gegen die Sparkasse Meißen fortgeschritten ist und wie es vor Gericht weitergeht, damit alle Betroffenen zu ihrem Geld kommen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.