Doch wer hat dann Zugriff auf das eigene Smartphone, den Zugang zum Online-Banking oder die vielen anderen Accounts im Internet? Für Betroffene liegt es nahe, dass der Ehepartner oder die Kinder als Bevollmächtigte benannt werden. Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die direkten Angehörigen automatisch berechtigt sind, private Angelegenheiten – egal ob online oder offline – zu übernehmen oder Zugriff auf digitale Konten erhalten.
Wir besprechen, was Sie als Verbraucher*innen individuell regeln können, wer sie im Ernstfall und in welchen konkreten Angelegenheiten vertreten soll und wie der Zugang zu relevanten Online-Accounts sichergestellt werden kann.
Dies ist eine Kooperationsveranstaltung der Volkshochschule Landkreis Leipzig und der Verbraucherzentrale Sachsen.
Der Anmeldeschluss ist der 16.01.2025.