Die Erzgebirgssparkasse hat Prämiensparenden zu wenig Zinsen gezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse in wichtigen Punkten zugunsten der Sparer*innen entschieden. Nach welchem konkreten Referenzzins die Nachzahlungen berechnet werden sollen, steht jedoch noch nicht fest. Was bedeutet das für die über 2.100 Betroffenen, die sich der Musterklage angeschlossen haben, und alle anderen Prämienspar-Kund*innen der Erzgebirgssparkasse?
Welche Optionen sich aus einem Vergleich mit der Erzgebirgssparkasse ergeben können, wie weit die Verhandlungen der Verbraucherzentrale Sachsen mit der Bank fortgeschritten sind und wie es vor Gericht weitergeht, damit alle Betroffenen zu ihrem Geld kommen, erfahren Prämiensparer*innen in einer ganz besonderen Infoveranstaltung.
Bei Kaffee und Kuchen aus der Region erklären die Rechts- und Finanzexpertinnen der Verbraucherzentrale, exklusive Neuigkeiten und individuelle Möglichkeiten. „Laut unseren Berechnungen steht den Verbraucher*innen pro Sparvertrag eine Zinsnachzahlung von durchschnittlich 5.500 Euro zu“, erklärt Simone Woldt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Eine Künstlerin wird den komplexen Sachverhalt zusammenfassend für Sie veranschaulichen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
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