Die Sparkasse Meißen hat Prämiensparenden zu wenig Zinsen gezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Meißen in wichtigen Punkten zugunsten der Sparer*innen entschieden. Nach welchem konkreten Referenzzins die Nachzahlungen berechnet werden sollen, steht jedoch noch nicht fest. Was bedeutet das für die über 600 Betroffenen, die sich der Musterklage angeschlossen haben, und alle anderen Prämienspar-Kund*innen der Sparkasse Meißen?
Welche Optionen sich aus einem Vergleich mit der Sparkasse Meißen ergeben können, wie weit die Verhandlungen der Verbraucherzentrale Sachsen mit der Bank fortgeschritten sind und wie es vor Gericht weitergeht, damit alle Betroffenen zu ihrem Geld kommen, erfahren Prämiensparer*innen in einer ganz besonderen Infoveranstaltung.
Bei Kaffee und Kuchen aus der Region erklären die Rechts- und Finanzexpertinnen der Verbraucherzentrale, exklusive Neuigkeiten und individuelle Möglichkeiten. „Laut unseren Berechnungen steht den Verbraucher*innen pro Sparvertrag eine Zinsnachzahlung von durchschnittlich 4.700 Euro zu“, erklärt Sylvia Neubert von der Verbraucherzentrale Sachsen. Gleichzeitig veranschaulicht eine Künstlerin den komplizierten Sachverhalt live. Zudem gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.