Welche medizinische Behandlung möchte ich erhalten? Wer darf eigentlich das Paket bei der Post abholen? Wer kümmert sich um anstehende Zahlungen? Und wie war doch gleich der Login beim Mobilfunkanbieter? Im Ernstfall sollen Vorsorge-Dokumente regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um solche Fragen und wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
„Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen klare Verhältnisse für Betroffene. Liegen diese wichtigen Dokumente nicht vor, muss unter Umständen zunächst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Das kann Angehörige vor zusätzliche, vermeidbare Aufgaben stellen“, informiert Arleen Becker von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Jetzt anmelden und kostenfreien Platz sichern!
Der Herbst steht bei der Verbraucherzentrale Sachsen ganz im Zeichen der Pflege und Vorsorge! Im gesamten Freistaat gibt es eine Vielzahl kostenfreier Veranstaltungen zum Thema, sowie Beratungen bei Fragen und Problemen mit Pflegeheimverträge. Unsere Fachberater*innen unterstützen Sie gern!