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Herzlich willkommen zum Corona-Vertrags-Check!

Herzlich willkommen zum Corona-Vertrags-Check!
Muss ich für einen Vertrag bezahlen, der aufgrund der Corona-Krise nicht eingehalten werden kann? Hier finden Sie rechtliche Ersteinschätzungen.
Hinweis: Ihre Rechte zu Reisethemen entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Hinweisen.
 
Stand: 24.03.2022
 
Sie fragen sich, ob Sie Recht auf Erstattung von Tickets für eine abgesagte oder verschobene Veranstaltung haben? Oder ob Sie für einen Vertrag bezahlen müssen, der aufgrund der Corona-Krise nicht eingehalten werden konnte? Hier finden Sie rechtliche Ersteinschätzungen zu aktuellen Fragen rund um Events, Kurse und sonstige Dienstleistungen.

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Hinweise zur Benutzung

Wichtige Hinweise für Verbraucher

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir daher dringend, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (z.B. Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen ein Gerichtsverfahren oder sogar eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und holen Sie sich Rat ein - beispielsweise bei Ihrer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen die Übernahme der Gewähr dafür, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

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