Egal, ob E-Mail-Konto, Internetshops oder soziale Netzwerke: Wer virtuell unterwegs ist, hinterlässt Spuren – auch über den Tod hinaus. Doch wer hat, wenn man handlungsunfähig wird, dann Zugriff auf das Smartphone, den Zugang zum Online-Banking oder die vielen anderen Accounts im Internet? Für Betroffene liegt es nahe, dass der Ehepartner oder die Kinder als Bevollmächtigte benannt werden. „Dabei ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass die direkten Angehörigen automatisch berechtigt sind, digitale Angelegenheiten zu übernehmen oder Zugriff auf Online-Konten erhalten“, so Leistner.
Mit der kostenfreien Veranstaltung in der Woche der Demenz möchten die Verbraucherschützer*innen diese und weitere Fragen klären und den Teilnehmenden wichtige Tipps mit auf den Weg geben. Vermittelt werden Informationen darüber, wie der Zugang zu wichtigen Online-Accounts auch für den Ernstfall sichergestellt werden kann.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Plätze sind begrenzt.