"Seit der Bundesgerichtshof am 6. Oktober 2021 in unserer ersten Musterfeststellungsklage zur Zinsanpassung beim Prämiensparen entschieden hat, tut sich etwas. Es gibt ganz neue Urteile, etwa von den Landgerichten Dresden und Regensburg, die den Sparern den von uns ermittelten Zinsnachzahlungsbetrag voll zugestanden haben. Es lohnt sich also, nicht aufzugeben. Wir kämpfen auch weiter. Noch uneinsichtige Kreditinstitute werden Zinsen nachzahlen müssen. Sie sollten es besser früher als später tun."

Andrea Heyer
Referatsleiterin Finanzdienstleistungen
Verbraucherzentrale Sachsen