Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deswegen hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen mehrere Sparkassen eingereicht. Ende Dezember 2020 verjähren viele Zinsansprüche. Betroffen sind Prämiensparer, deren Verträge 2017 gekündigt wurden. Der Eintrag in geöffnete Klageregister stoppt die Verjährung automatisch. Andernfalls sichert ein Schlichtungsverfahren Ihre Nachzahlungsansprüche gegenüber Ihrer Sparkasse.
Jetzt Termin zur Eintragung ins Klageregister oder zur Einleitung des Schlichtungsverfahrens vereinbaren: 0341 – 696 29 29.
"Wir freuen uns gemeinsam mit allen betroffenen Sparern sehr über das positive Urteil des OLG Dresden zu unseren Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau und die Erzgebirgssparkasse. Es stärkt uns aber auch in den weiteren Musterklagen gegen verschiedenen Sparkassen, um Sparer den Zinsnachzahlungen zu bringen, die ihnen zustehen."

Andrea Heyer
Referatsleiterin Finanzdienstleistungen
Verbraucherzentrale Sachsen