Augen auf bei der Umstellung von privaten Pflegezusatzversicherungen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert über Handlungsoptionen

Verbraucherzentrale informiert über Handlungsoptionen

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Die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit wenigen Tagen in Kraft. Sie hat auch Folgen auf private Pflegezusatzversicherungen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Verträge sind dabei unterschiedlich. Kein Versicherungsnehmer muss befürchten, insgesamt weniger Versicherungsleistung als zuvor zu erhalten. Die Aufteilung, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden sind, kann im Einzelfall jedoch ungünstig ausfallen, so dass betroffenen Kunden diesbezüglich doch kleine Nachteile gegenüber der alten Situation entstehen. In vielen Fällen steigen auch oder alternativ die vom Verbraucher zu zahlenden Versicherungsprämien. Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft Versicherungsnehmern eine persönlich günstige Variante zu finden.

Je nach Art der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es unterschiedliche Auswirkungen. "Während die Pflege-Rentenversicherung von der Einführung der neuen Pflegegrade nicht weiter betroffen ist, ändern sich die Leistungen in der Pflegekosten- wie auch in der Pflegetagegeldversicherung", informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. In der Pflegekostenversicherung stockt der Versicherer die Leistungen um einen vereinbarten Prozentsatz auf. In der Pflegetagegeldversicherung richtete sich bisher die Höhe des versicherten Tagegeldes grundsätzlich nach der Pflegestufe. Nun nehmen die Versicherer eine prozentuale Umrechnung auf die neuen Pflegegrade vor. Dabei kann es dazu kommen, dass ein Versicherungsnehmer, der bisher in der alten Pflegestufe II 70 Prozent vom vereinbarten Höchst-Tagesgeldsatz vereinbart hatte, nun im neuen Pflegerad 3 nur noch 65 Prozent erhalten soll. "Wer also als Höchstsatz an Tagegeld 1.500 Euro pro Monat vereinbart hat, sollte demnach bisher 1.050 Euro bekommen und nun nur noch 975 Euro", rechnet Heyer ein Beispiel vor. "Auch sollten Versicherungskunden darauf achten, ab welchem Pflegegrad nunmehr die Beitragsbefreiung vorgesehen ist."

Versicherungsnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Vertragsänderungen zu reagieren. "Ein Tarifwechsel oder Leistungsanpassungen sind zunächst vorrangige Optionen vor einer auch möglichen Kündigung", sagt Heyer. Dabei sind die sächsischen Verbraucherschützer gern behilflich. Neben persönlichen Beratungen gibt es am 23. Januar um 16 Uhr im Beratungszentrum Leipzig die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Vortrages über die gesetzlichen Neuerungen bei der Pflege wie auch über Pflegezusatzversicherungen informieren zu lassen.

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