Bürgerbewegung Finanzwende tritt Bündnis gegen

Pressemitteilung vom
Aufruf an Politik: Wucherregelung muss ergänzt werden
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„Der Druck auf Banken und Sparkassen wird durch den Beitritt der Bürgerbewegung Finanzwende zum Bündnis gegen Wucher noch größer“, freut sich Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Seit 1. März 2019 ist der gemeinnützige Verein Bürgerbewegung Finanzwende offiziell Mitglied des Anfang 2018 unter anderem von der Verbraucherzentrale Sachsen gegründeten Verbraucherschutz-Bündnisses. „Gemeinsam wollen wir verhindern, dass Kreditnehmer durch das Handeln der Institute große Nachteile erleiden“, nennt Gerhard Schick, Vorstand des Vereins, die Ambition dem Bündnis beizutreten.

Die von der Bürgerbewegung aktuell veröffentlichte Studie „Achtung Kreditfalle“ https://www.finanzwende.de/kampagnen/achtung-kreditfalle/ belegt, dass es massive Probleme bei der Vergabe von Ratenkrediten gibt. So wurde festgestellt, dass Verkaufsgespräche von Banken schlecht geführt und extrem teure Kredite vergeben wurden. „Durch ein solches Vorgehen können sich Banken sogar mitschuldig machen, wenn Menschen in die Überschuldung geraten“, äußert Schick seine Auffassung. Und ergänzt: „Die Institute müssen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden. Die Politik ist gefordert, für einen besseren Verbraucherschutz zu sorgen.“

Das Bündnis gegen Wucher fordert im Bürgerlichen Gesetzbuch eine ergänzende Regelung zum Wucher. Dabei kann an den EU-Entwurf der Verbraucherkredit-Richtlinie aus dem Jahr 2002 angeknüpft werden, die bereits einen Kreditgeber-Gesamtzins vorsah. Dann können Verbraucher sehen, was sie ihr Kredit, bei Einberechnung sämtlicher Kosten, insbesondere einer Restschuldversicherung, wirklich kostet. „Ergibt eine solche Berechnung einen effektiven Jahreszins von 20 Prozent werden viele Menschen die Finger von einem solchen Angebot lassen“, ist sich Eichhorst sicher. Zudem läge dann gemäß eines Vorschlags des Bündnisses oft ein nichtiges Wuchergeschäft vor. Denn das Bündnis will, dass bei der Prüfung eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung die Kosten aller mit dem Kredit verbundenen Nebenleistungen einschließlich von Versicherungsprämien immer in die Gesamtkreditkosten einzubeziehen sind, wenn sie in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abschluss des Kreditvertrages abgeschlossen werden.

 

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