Sächsischer Vorstoß auf Restschuldversicherung
Die Justizminister*innen der Bundesländer haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz auf Initiative aus Sachsen kritisch mit Verbraucherdarlehen und mitfinanzierten Restschuldversicherungen auseinandergesetzt. In dem Zusammenhang wurde auch in Frage aufgeworfen, ob der kürzlich verabschiedete Provisionsdeckel, der erst zum 01. Juli 2022 in Kraft treten soll, die Lage entscheidend zu Gunsten der Verbraucher*innen verändert. „Restschuldversicherungen, die zusammen mit einem Kredit abgeschlossen werden, sind mittlerweile vor allem eines: Überteuert! Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf“, resümiert die sächsische Justizministerin Katja Meier. Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diesen nächsten notwendigen Schritt ausdrücklich.
Immer wieder sprechen in der Verbraucherzentrale Sachsen Betroffene vor, die ihre Kreditraten nicht mehr zahlen können. Die Vertragsüberprüfung ergibt dabei des Öfteren, dass von den Bankmitarbeiter*innen zu dem Verbraucherdarlehen eine nicht notwendige aber sehr teure Restschuldversicherung verkauft wurde. Werden die Kosten der Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins eingerechnet, ermitteln die sächsischen Verbraucherschützer häufig Wucher, gegen den sie in einem Bündnis vorgehen.
„Völlig richtig ist, dass Verbraucher*innen der kostentreibende Effekt von Rechtschuldversicherungen bewusst gemacht werden muss, “ stimmt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen der Position des Sächsischen Justizministeriums zu.
Werden die Kosten einer Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins eingerechnet, ergeben sich schon einmal doppelt oder sogar dreifach so hohe Zinssätze als im Kreditvertrag ausgewiesen. So auch im Fall eines Leipziger Ehepaares. Im Kreditvertrag war der effektive Jahreszins für den Nettokredit über 40.100 Euro mit 10,95 % p.a. ausgewiesen. Wurden die Kosten für die Restschuldversicherung in Höhe von 22.328,30 Euro einbezogen, lag der Effektivzins bei 29,49 % p.a. Zu einem Zinssatz von fast 30 Prozent hätten die Eheleute - nach eigener Aussage - das Darlehen nicht aufgenommen und wenn aus der Not heraus doch, wäre der Vertrag wegen Wucher nichtig gewesen.