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Zinsen: So holen sich Sparer ihren verdienten Nachschlag

Stand:
Neues Beratungsangebot: Verbraucherzentrale Sachsen hilft Langzeit-Sparern, korrekte Zinsen zu berechnen und einzufordern
Zinsanpassung

Mit falscher Zinsanpassung zum Nachteil der Sparer muss Schluss sein!

Wer seinen variabel verzinsten Langzeitsparvertrag (z.B. Prämiensparvertrag, Riestersparvertrag) überprüfen lassen möchte, kann das jetzt bei der Verbraucherzentrale Sachsen tun.

Pro Vertragsprüfung zahlen Verbraucher*innen 130,00 Euro an die Verbraucherzentrale Sachsen.

Über 8000 Berechnungen haben gezeigt, dass Sparern im Durchschnitt Beträge von bis zu 3.600 Euro zustehen.

Hier geht es zu unserem Beratungsangebot für alle Langzeitsparer: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!

 

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Die Kündigung langfristiger Sparverträge durch viele sächsische Sparkassen hinterließ viele treue Kunden sprachlos und löste einen Ansturm auf die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen aus. Durch die Vertragsprüfungen sind Sachsens Verbraucherschützer nun auf weitere Ungereimtheiten gestoßen: Die jahrelang praktizierte Zinsanpassung gen null Prozent. „Nach rechnerischen Überprüfungen hat sich bei Stichproben pro Sparvertrag eine Summe im drei- bis vierstelligen Bereich aufgetan, die unserer Meinung nach den Sparern noch zusätzlich zusteht“, so Andrea Heyer, Referatsleiterin Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Intransparente Anpassung: Deswegen stehen Sparern die Zinsen zu
Die Prämiensparverträge sächsischer Sparkassen sehen neben der festen Bonusstaffel regelmäßig auch eine variable Grundverzinsung vor. Dieser Zins wurde über die Jahre immer wieder abgesenkt. Heute liegt er praktisch bei null Prozent. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss der Sparer die Veränderungen nachvollziehen können. Darüber hinaus müssen es Kriterien sein, die nicht nur die Interessen der Bank, sondern auch die des Kunden berücksichtigen. „Wir haben sehr viele Prämiensparverträge gesehen, die unserer Meinung nach keine wirksame Zinsanpassungsklausel hatten. Nach welchen konkreten Kriterien die dennoch rechtlich zulässige Zinsanpassung erfolgte, erschließt sich dem Vertragspartner nicht“, so Heyer weiter.  

Natürlich kann die Bank  variable Zinsen anpassen. Allerdings nicht nach freiem Ermessen. „Bei sächsischen Sparkassen ist uns aufgefallen, dass sich die Häuser unterschiedlicher Referenzzinsen bedienen, die nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen“, erklärt Andrea Heyer. Als Maßstab muss ein Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen herangezogen werden. Das sieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor.

Passendes Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Sachsen
Das neue Angebot der Verbraucherzentrale Sachsen beinhaltet demnach nicht nur die Überprüfung der Verzinsung und die Berechnung der Zinssumme, die nachgefordert werden kann, sondern auch die rechtliche Bewertung des Sparvertrags. Am Ende steht ein schriftliches Gutachten mit ausführlichen Erläuterungen. Das Beratungspaket bietet die Verbraucherzentrale Sachsen allen Sparern zum Preis von 90,00 Euro pro Vertrag an. Die Ansprüche können dann gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut geltend gemacht werden.

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