SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

So gelingt der Schutz gegen Naturgefahren

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen nähert sich gemeinsam mit Politik, Wissenschaft und Versicherern einem möglichen Lösungsansatz

Verbraucherzentrale Sachsen nähert sich gemeinsam mit Politik, Wissenschaft und Versicherern einem möglichen Lösungsansatz

Off

Eingestimmt durch eine Starkregensimulation der Feuerwehr Dresden haben heute Spitzenakteure aus verschiedenen Bereichen diskutiert, wie sich Verbraucher künftig gegen die finanziellen Folgen von Naturkatastrophen absichern können. Nach der Eröffnung des Naturgefahrenkolloquiums 2017 durch den Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, Andreas Eichhorst, nutzte auch Ministerpräsident Stanislaw Tillich die Gelegenheit für einleitende Worte: "Jedem muss klar sein – egal ob Bürger oder Unternehmer, dass bei Naturkatastrophen künftig nicht automatisch der Staat einspringt. Eigenvorsorge durch individuellen Versicherungsschutz wird deshalb umso wichtiger".

Im Rahmen der durchgeführten Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass die Vorstellungen der Beteiligten gar nicht so weit auseinander liegen. Egal ob Dr. Stephan Rohde, Abteilungsleiter der sächsischen Staatskanzlei, der sich eine Versicherungspflicht bei belegbarem Marktversagen vorstellen kann, oder Prof. Dr. Reimund Schwarze vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, der ein solidarischen Pflichtversicherungsmodell mit ökonomischen Anreizen für die private Vorsorge verbinden würde. Den Beleg aus der Praxis steuerte Rechtsanwalt Cornel Quinto von der Züricher Gebäudeversicherung bei: In der Schweiz funktioniert die Elementarschaden-Pflichtversicherung seit mehr als 80 Jahren. Andere Akzente setzt Dr. Bernhard Gause vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft. Er weist darauf hin, dass ein Großteil der Hausbesitzer ohne Elementarschadenversicherung eine Pflichtversicherung ablehnen. Dieser Position kann Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, mit den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage eine andere Meinung der Gesamtbevölkerung entgegenhalten.

Eine von der Verbraucherzentrale Sachsen in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage zeigt: Die klare Mehrheit der Deutschen stimmt – bezogen auf Wohngebäude – für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden. Im Rahmen der Onlinebefragung, die Anfang März 2017 vom Institut für Finanzdienstleistungen (Hamburg) in Kooperation mit dem Marktforschungsinstitut Ipsos (Hamburg) durchgeführt wurde, wurden 1.071 Personen ab 18 Jahren befragt. 67 Prozent der Befragten stimmten für die Versicherungspflicht. Die höchste Billigung fand die Einführung der Versicherungspflicht in Nordrhein-Westfalen mit 71,1 Prozent gefolgt von Sachsen/Thüringen mit 69,2 Prozent. "Für die Politik sollte dieses klare Ergebnis ein richtungweisender Beleg dafür sein, dass die Bürger bereit sind, im Interesse des Gemeinwohls einen Eingriff in ihre Privatautonomie zu akzeptieren", interpretiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen das Ergebnis.

Dass es auch 2017 für Hauseigentümern immer noch schwierig bis aussichtslos sein kann, sich gegen Überschwemmung und andere Naturgefahren zu versichern, zeigt der aktuelle Versicherungscheck der Verbraucherzentrale Sachsen: Ist es möglich ein Wohngebäude in der Hochwasser-Risikozone 3 oder 4 zu bezahlbaren Konditionen zu versichern? Im ersten Test hat der Besitzer eines größeren, historischen Hauses mit Arztpraxis in Meißen (Risikozone 4) bei insgesamt 32 Versicherungsgesellschaften um Angebote für eine umfassende Wohngebäudeversicherung mit zusätzlichem Elementarschadenschutz gebeten. Mit erschütterndem Ergebnis: Kein Unternehmen wollte das Gebäude so versichern. "Damit sind der Verbraucher und seine Familie einem doppeltem Existenzrisiko ausgesetzt. Bei einer Überschwemmung ist sowohl seine private als auch die berufliche Existenz gefährdet", macht Andreas Eichhorst deutlich.

In einem zweiten Fall sollte ein kleines Einfamilienhaus mit 70 Quadratmetern Wohnfläche in Dresden (Risikozone 3) versichert werden. Auch hier waren die Rückmeldungen ernüchternd: 20 Unternehmen unterbreiteten kein Angebot. Fünf lehnten ausdrücklich ab, das Haus gegen Elementarschäden zu versichern. Elf Versicherer unterbreiteten Angebote, die durch teure Prämien und hohe Selbstbeteiligungen (bis zu 10.000 Euro) im Schadenfall abschreckten. 500 bis 600 Euro Jahresprämie allein für die Versicherung des Hauses sind nicht für Jedermann bezahlbar.

Stünde das kleine Einfamilienhaus nicht in der Nähe der Sächsischen Schweiz, sondern im Nachbarland Schweiz, könnte es für eine Jahresprämie von insgesamt 137,95 Euro – bei einem Selbstbehalt von 300 Euro – umfassend gegen Feuer- und Elementarschäden sowie Wasserschäden versichert werden. Die Erfahrungen aus der Schweiz zeigen, dass die Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gut funktionieren kann. Dort gelingt der bezahlbare Versicherungsschutz gegen Schäden durch Naturgewalten gerade durch den Einbezug aller Hauseigentümer. Durch wirksame Prävention wird die Solidargemeinschaft entlastet und die Versicherbarkeit gewährleistet.

"Daran kann und muss sich Deutschland ein Beispiel nehmen. Es kann nicht angehen, dass betroffene Hauseigentümer nach einer Katastrophe, wie dem Jahrhunderthochwasser von 2013 auf Zuwendungen des Staates angewiesen sind oder nach lokalen Starkregenereignissen vor dem finanziellen Ruin stehen", appelliert Eichhorst.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.