Das oberste sächsische Zivilgericht hat gestern in Dresden ein wichtiges Grundsatzurteil für Verbraucher verkündet (Aktenzeichen 14 U 82/16). Danach müssen Unternehmen verbraucherrechtswidrig eingezogene Kundengelder künftig unaufgefordert wieder auszahlen.
Das war geschehen: die Dresdner Volksbank Raiffeisenbank buchte in der Vergangenheit vom Konto ihrer Kunden eine „Pfändungsgebühr“ ab, wenn dort Pfändungen eingingen. Eine solche Gebühr war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aber unzulässig. Die Bank versprach nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Sachsen, dies künftig zu unterlassen. Die vereinnahmten Gelder wollte sie aber nicht selbständig zurückzahlen. Dies müssten die betroffenen Verbraucher schon jeweils verlangen. Auch eine Information der Kunden lehnte das Institut ab.
Das Problem: Erfahrungsgemäß wissen Verbraucher oft nicht, dass sie im Recht sind und streiten nicht mit Unternehmen um relativ kleine Beträge. Aufwand und Nutzung stehen in einem Missverhältnis.
„Diese Lücke schließt nun das Urteil aus Dresden. Wenn die Entscheidung rechtskräftig wird, können sich einige Kunden der Bank über eine unerwartete Rückzahlung freuen.“, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Noch ist aber fraglich, ob die Sache zum Bundesgerichtshof geht. Die Dresdner VR-Bank kann innerhalb eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Ein Anspruch auf unaufgeforderte Rückzahlung ist unter Juristen seit Jahren heftig umstritten. Die EU-Kommission will allerdings heute einen „New Deal“ für Verbraucherrechte verkünden, der auch solche Ansprüche enthalten soll.