Dieselfahrer sind bei der aktuellen Debatte über Verantwortlichkeiten und Folgen des Dieselskandals außen vor und stehen mit zahlreichen Fragen allein da. Nun unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen alle Ratsuchenden.
Wir helfen Dieselfahrern mit einer umfassenden Beratung zu ihren Rechten gegen Händler wie Hersteller. Außerdem wollen wir Verbrauchern mit Musterverfahren auch zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche verhelfen. Die Gerichte sprechen Dieselfahrzeugbesitzern immer häufiger Ansprüche wegen fehlerhafter Abgassoftware zu. So haben in den letzten Monaten mehrere Gerichte den klagenden Kfz-Besitzern sogar einen Anspruch auf Neulieferung eines mangelfreien Dieselfahrzeugs innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist zuerkannt. Auch Haftungsansprüche gegen die Hersteller direkt wurden mittlerweile gerichtlich festgestellt. Mit dieser erfreulichen Rechtsprechungstendenz im Rücken sehen wir für die Dieselkunden sehr gute Chancen, ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
Für den reibungslosen Ablauf der Beratung, empfiehlt es sich folgende Unterlagen mitzubringen:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) - Sie befindet sich nach Herstellerangaben entweder vorne im Service-Handbuch oder im unteren Bereich der Windschutzscheibe.
- Zulassungsbescheinigung Teil 1- Kennzeichnung der Schadstoffklasse
- Genaue Angaben zum Fahrzeugmodell
- Werbeschreiben, falls vorhanden
- Darlehensvertrag insofern verbundener Vertrag (finanziertes Geschäft) vorliegt
- Kaufvertrag
- Weitere Unterlagen, Schreiben etc.