Untergeschobene Zeitschriften-Abos? Wir suchen Ihren Fall

Status: 07. September 2026

Kostenloses Probeheft, Produkttest oder Meinungsumfrage: Für viele Betroffene endet ein vermeintlich unverbindliches Angebot mit einer Zahlungsaufforderung der Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (PVZ). Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft nun rechtliche Schritte gegen das Geschäftsmodell.

Darum geht es

  • Das Problem betrifft eine enorme Anzahl an Menschen: Allein im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Verbraucherzentrale Sachsen hunderte Anfragen zu unberechtigten Forderungen der PVZ, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehen konnten. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen liegt wahrscheinlich um ein Vielfaches höher.
  • Keinerlei vertragliche Grundlage: Betroffene geben an, dass sie weder Vertragsunterlagen noch eine Auftragsbestätigung erhalten haben. Oft werden sie erst durch Zahlungsaufforderungen oder Inkassoschreiben mit einem angeblichen Abo konfrontiert. 
  • Systematischer Druck statt Kommunikation: Auf Einwände und Widersprüche reagiert die PVZ nach Angaben von Betroffenen häufig nicht. Stattdessen werden die unberechtigten Geldforderungen mit Nachdruck weiterverfolgt - mutmaßlich mit großem Erfolg.
  • Das Geschäftsmodell ist eine Blackbox: Die meisten Betroffenen können sich die Rechnungen oder zugesandten Zeitschriften überhaupt nicht erklären. Es ist unklar, wie, wann und auf welchen Wegen die PVZ an die persönlichen Daten gelangt ist.

Deshalb prüfen wir rechtliche Schritte

Wir prüfen, ob das Vertriebssystem der PVZ im Kern rechtswidrig ist. Ist das der Fall, wollen wir dem Dienstleister gerichtlich untersagen lassen, Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Einwilligung anzurufen oder mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen zu überziehen. 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.