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Prellbock: Das sind die Gewinner der Vorjahre

Der Prellbock wird aller zwei Jahre an das Unternehmen verliehen, das Sachsens Verbraucher abgezockt, verärgert oder hinters Licht geführt hat. Doch bei dem Preis ist es meistens nicht geblieben. Diese Unternehmen haben bereits den Negativpreis erhalten - und das ist danach aus Ihnen geworden.

Aller zwei Jahre stimmen Sachsens Verbraucher ab, welches Unternehmen sie in diesem Jahr besonders abgezockt, verärgert oder hinters Licht geführt hat. Der Gewinner erhält den „Prellbock“ der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch bei der reinen Übergabe des Negativpreises ist es nie geblieben. Gegen jeden Gewinner hat die Verbraucherzentrale Sachsen Klage eingereicht, um verbraucherunfreundliche Gepflogenheiten zu unterbinden.

Ist nach dem Prellbock also Besserung in Sicht? Diese Unternehmen haben den Negativpreis bereits erhalten – und das ist danach aus Ihnen geworden:

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  • Prellbock 2017: Sparkasse Zwickau & Erzgebirgssparkasse
  • Prellbock 2015: MGN GmbH, Dresden
  • Prellbock 2013: B2B Technologies Chemnitz GmbH
„Die Kündigung tausender Prämiensparverträge war DAS sächsische Verbraucherschutzthema im Jahr 2017“, so Andrea Heyer, Leiterin des Referats Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

PRELLBOCK 2017: SPARKASSE ZWICKAU & ERZGEBIRGSSPARKASSE

Prellbock Im Jahr 2017 brach eine Welle der Empörung und Enttäuschung bei vielen Sparern aus. Der Grund: Die Kündigung langjähriger Prämiensparverträge durch viele sächsische Sparkassen – zulasten der Sparer. Zwei der sächsischen Sparkassen zeigten sich dabei nicht kompromissbereit: Die Sparkasse Zwickau und die Erzgebirgssparkasse. Der Aufschrei der Verbraucher folgte unmittelbar. Beide Sparkassen machten das Rennen um den Negativpreis 2017 und erhielten den Prellbock.

Schroffer Schlussstrich statt lebenslange Sicherheit
Zur Einordnung: Was einst als lukrative Altersvorsorge angepriesen wurde, sollte nun mit einem einfachen Kündigungsschreiben beendet werden? So einfach geht das nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Kündigungen vieler Sparkassen für rechtswidrig und suchte den Dialog mit den Vorständen der verschiedenen Sparkassen.

Das Resultat: Je nachdem bei welcher Sparkasse man den Sparvertrag abgeschlossen hatte, gehört man entweder zu den Gewinnern oder Verlieren des Prämiensparens. Einige Sparkassen beteuerten, die Verträge nicht zu kündigen. Andere wiederum blieben bei der Kündigung, waren aber nach den Gesprächen mit der Verbraucherzentrale Sachsen bereit, ihren Kunden ein ähnlich lukratives Alternativangebot zu unterbreiten.

Negativpreis für die Sturköpfe unter den Sparkassen
Lediglich zwei Sparkassen entschieden sich ohne Wenn und Aber und ohne Alternativprodukt für die Kündigung der Sparverträge: Die Sparkasse Zwickau und die Erzgebirgssparkasse. Der Prellbock 2017 traf damit die Sturköpfe unter Sachsens Sparkassen.

Doch bei der Trophäe allein blieb es nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Kündigung der Prämiensparverträge für unwirksam und reichte daraufhin 10 Klagen bei verschiedenen Landgerichten ein. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus.  

Prellbock Ergebnistermin 2017





 

„Wer vielen, hoffnungsvollen SeniorInnen nicht nur haltlose Gesundheitsversprechen macht, sondern auch teure Abos unterschiebt, hat unseren Negativpreis mehr als verdient“, so Michael Hummel, Leiter Referat Recht, Verbraucherzentrale Sachsen.

PRELLBOCK 2015: MGN GmbH, DRESDEN

PrellbockBesonders skrupellos ging im Jahr 2015 die MGN GmbH aus Dresden vor, die insbesondere ältere Menschen in vielen Teilen Sachsens abzockte. Alles begann dabei mit einer vermeintlich harmlosen Telefonumfrage zum Thema Gesundheit und einem damit verbundenen Informationsgespräch. Am Ende jedoch steht ein teures Abo für Nahrungsergänzungsmittel mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Vom freundlichen Telefonat zum teuren Pillen-Abo
Bei einem monatlichen Preis von 49,95 Euro kommt damit eine stattliche Summe von insgesamt 1.198,80 Euro zusammen. Dass die nette Stimme am Telefon einen Vertrag für "Gesund + Fit Vitalkapseln" untergeschoben hat, war vielen erst klar, als sie kurze Zeit später ein „Gratulationsschreiben“ in ihrem Briefkasten vorfanden.

Daraufhin begann für viele Alptraum. Ein Widerruf des Vertrags wurde in vielen Fällen nicht akzeptiert. Es folgen monatliche Zusendungen der Kapseln, Kontoabbuchungen des "Kurbeitrags", sowie Inkassoschreiben mit hohen Mahn- und Rücklastschriftentgelten, wenn die Geprellten die Buchungen zurückgehen lassen. Beratungen und Beschwerden zur MGN GmbH gehörten für die Verbraucherzentrale Sachsen in den Jahren 2015 und 2016 zur Tagesordnung.

Urteil untersagt fragwürdige Verkaufspraktik
Mittlerweile ist es jedoch ruhiger um das Unternehmen geworden. Nicht zuletzt ist das auf die positiven Urteile zurückzuführen, die die Verbraucherzentrale Sachsen für alle geprellten Kunden erkämpft hat. Es verbietet dem Unternehmen, Verbraucher anzurufen, ohne dass diese vorher in einen Anruf eingewilligt hatten.


Prellbock 2015: Gescheiterte Versuch der Trophäen-Übergabe

PRELLBOCK 2013: B2B TECHNOLOGIES CHEMNITZ GmbH

PrellbockAuch der erste Prellbock-Gewinner war sich nicht zu schade, Verbraucher im großen Stil hinters Licht zu führen und abzuzocken. Dazu hatte B2B Technologies Chemnitz GmbH eine geschickte Online-Abofalle für alle Preisfüchse ausgelegt, die Verbraucher über Facebook mit falschen Preisen in ein kostenpflichtiges Abo lockte.

Doch die Abofalle erntete nicht nur zahlreiche Stimmen auf der Suche nach dem ersten Negativpreis der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie zählte auch zu den damaligen Beratungs- und Beschwerdeschwerpunkten und wurde bundesweit sehr stark wahrgenommen.

Abofalle endete in der Insolvenz des Unternehmens
Die Trophäe wollte auch bei B2B Technologies niemand entgegen nehmen. Ein Klageverfahren gab es jedoch auch für den ersten Prellbock: Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte durch ein Eilverfahren am Oberlandesgericht Dresden die Werbung mit falschen Preisen verboten. B2B Technologies stellte das Verhalten im Anschluss ein. Wenig später war das Unternehmen insolvent. Beschwerden zum Anbieter gibt es bei der Verbraucherzentrale Sachsen bis heute nicht mehr.

Prellbock 2013

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.
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