SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Gericht untersagt MGN GmbH Kaltakquise am Telefon

Auch Rückzahlung erfolgreich für Verbraucher eingeklagt
Off

Erneut war die Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich im Kampf gegen die falschen Gesundheitsversprechen der MGN GmbH aus Dresden. Das Unternehmen hatte es sich zum Geschäft gemacht, ältere Menschen mit teuren Nahrungsergänzungsmitteln am Telefon abzuzocken. Bereits 2015 hat die Verbraucherzentrale Sachsen die windige Firma mit dem Negativpreis „Prellbock“ ausgezeichnet und etliche Klage oben drauf geschenkt. 

 

Das Landgericht Dresden hat die Geschäftemacher nun dazu verurteilt, Verbraucher künftig nicht mehr ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung für Verkaufsgespräche anzurufen (Az.: 3 O 1303/16). Das Unternehmen verkaufte telefonisch unter anderem Kapseln mit der Bezeichnung „Gesund und Fit“ an ältere Verbraucher. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass in mindestens einem der vor Gericht gebrachten Fälle keine Einwilligung vorlag. Die Verbraucherin hatte an einem Gewinnspiel im Internet teilgenommen. Die dort angeblich abgegebene Erklärung reichte aber nicht aus. Auch wurde für einen Verbraucher erfolgreich auf Rückzahlung seines Geldes geklagt. Der Chemnitzer hatte auf Drängen des Unternehmensanwalts unter Vorbehalt gezahlt, obwohl er den telefonisch geschlossenen Vertrag widerrufen hatte.

 

„Das sind gute Nachrichten für Verbraucher“, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen über das noch nicht rechtskräftige Urteil. „Oft melden sich Betroffene bei uns, deren Widerruf vom Unternehmen nicht anerkannt wird. Für diese Fälle gibt es nun ein Musterurteil, auf das sie sich berufen können“, so Hummel weiter. Die MGN GmbH kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

 

Weiter wurde die MGN GmbH in einem anderen Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen vom Landgericht Leipzig dazu verurteilt, Verbraucher künftig am Telefon über ihr Widerrufsrecht zu informieren (Az. 05 O 2170/15). Mit dem gleichen Urteil wurde auch irreführende Werbung mit einer angeblichen „Geld-zurück-Garantie“ untersagt. Dieses Urteil wird in Kürze rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.