Reiserecht: Eigentlich wollte eine Familie aus dem Vogtland einen traumhaften Urlaub verbringen. Doch dann entdeckten sie Bettwanzen, die Schmerzen und Hautreizungen verursachten. Nach
erfolglosen Versuchen, mit dem Vermieter eine Lösung zu finden, erhielt das Paar endlich eine Rückerstattung.
Ein vermeintlicher Telekommunikationsanbieter lockt mit Treueprämien und Gewinnspiel-Abos - und erschleicht sich so die Kontodaten von Verbraucher*innen.
Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen ist die erste gegen Amazon in Europa. Inzwischen haben 82.941 Menschen entschieden, dass sie nicht akzeptieren wollen, dass der Konzern für sie Entscheidungen trifft – und es werden stetig mehr.
Prämiensparer*innen der Sparkasse Vogtland droht Verjährung ihrer Nachzahlungsansprüche. Alle Betroffenen haben noch bis zum 28. Februar 2025 verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen.
Prämiensparer*innen der Sparkasse Zwickau droht Verjährung der Ansprüche - und damit die Chance auf eine mögliche Nachzahlung im vierstelligen Bereich. Betroffene haben bis zum 3. Februar 2025 noch verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen führt ihre rechtliche Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Negativzinsen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) fort. Am 4. Februar 2025 wird dort die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (AZ: XI ZR 61/23) in Karlsruhe verhandelt.
Zinsstreit: Verbraucherzentrale rät Langzeitsparenden zügig zu handeln, bevor die Nachzahlungsansprüche verfallen. Betroffen haben bis Ende des Monats verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen.
Eine Vogtländerin wird ungewollt Exklusiv-Kundin und soll monatlich dafür zahlen. Sowohl bei telefonischen als auch postalischen Lotto-Angeboten mahnt die Verbraucherzentrale zur Vorsicht und rät, sich von Zahlungsaufforderungen nicht vorschnell einschüchtern zu lassen.
Wir feiern engagierten Verbraucherschutz im Raum Nordsachsen: Knapp 90.000 Menschen vertrauten bislang auf die Expertise der Verbraucherschützer*innen in Nordsachsen.
Das kleine Einmaleins des Verbraucherrechts: Warum es gut ist, die Unterschiede von Begriffen wie Widerruf und Kündigung oder Gewährleistung und Garantie zu kennen.
Seit dem BGH-Urteil im Juli berechnen die Verbraucherschützer*innen die Zinsansprüche von Prämiensparer*innen bundesweit neu. Um nicht leer auszugehen, müssen Betroffene ihre Ansprüche zügig geltend machen, um eine Verjährung zu verhindern.
Seit Juni 2023 wenden sich vermehrt besorgte Verbraucher*innen an die Verbraucherzentrale Sachsen. Häufig berichten sie von Forderungen, die entweder Schadensersatzzahlungen betreffen oder von ungenutzten Telefonanschlüssen, die angeblich bei 1N Telecom bestehen sollen. Ein Urteil stärkt nun die Rechte von Betroffenen.
Seit Juni 2023 wenden sich vermehrt besorgte Verbraucher*innen an die Verbraucherzentrale Sachsen. Häufig berichten sie von Forderungen, die entweder Schadensersatzzahlungen betreffen oder von ungenutzten Telefonanschlüssen, die angeblich bei 1N Telecom bestehen sollen. Ein Urteil stärkt nun die Rechte von Betroffenen.
Für Prämiensparer*innen mit 2021 gekündigten „Prämiensparen flexibel“-Verträgen tickt die Uhr: Denn zum Jahresende droht die Verjährung von Ansprüchen auf Nachzahlungen aus falsch berechneten Zinsen. Wer sich sein Geld sichern möchte, sollte jetzt aktiv werden!
Wenn das Pflegeheim eine Preiserhöhung ankündigt, kann das Pflegebedürftigen und ihren Familien gehörig die Laune vermiesen: Schließlich liegen die monatlichen Pflegeheimkosten durchschnittlich eh schon bei mehr als 2.800 Euro. Umso wichtiger ist es genau zu prüfen, denn nicht alle Erhöhungen sind rechtens.
Der kostenfreie Online-Workshop informiert zum digitalen Fußabdruck und gibt Einsparstrategien an die Hand, die den verantwortungsbewussteren Umgang mit der eigenen Energiebilanz fördern.
Für Prämiensparer*innen der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien mit 2021 gekündigten „Prämiensparen flexibel“-Verträgen ist Eile geboten, denn zum Jahresende droht Verjährung.
Die Verbraucherzentralen haben bundesweit Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier genommen. Das Ergebnis: Einige Produkte waren nicht zulässig, bei anderen fehlten wichtige Informationen für eine sichere Verwendung.
Das Verfahren ist damit abgeschlossen und alle Berechnungskriterien stehen fest – eine gute Nachricht für Prämiensparer*innen in der Region. Betroffene sollten nun zügig handeln, da die Verjährung in Kürze weiterläuft.
Zwei junge Vogtländer hatten für den Autoverlieh in Spanien bereits in Deutschland alles geregelt - und bezahlt. Doch das schützte sie trotzdem nicht vor Betrug vor Ort. Worauf Verbraucher*innen beim Verleih achten sollten.