- Sie haben ab dem 13.10.2023 eine E-Mail von Zalando erhalten, in der wegen einer E-Mail-Mahnung Mahngebühren gefordert werden.
- Sie haben diese Mahngebühren bezahlt. Dies erfolgt meist in einem Betrag mit dem Preis der Bestellung.
- Sie füllen das unten stehende Formular aus und reichen die Mahnbelege per Upload ein.
Sie haben ab dem 13.10.2023 eine E-Mail-Mahnung von Zalando bekommen, in der Mahnkosten geltend gemacht wurden und haben diese bezahlt? Dann sind sie von einer Verbraucherrechtsverletzung betroffen und wir können diese Mahnkosten mit der neuen Sammelklage für Sie zurückholen.
Füllen Sie dafür das untenstehende Formular aus, hängen Sie eine PDF-Datei oder ein Foto (jpg) der Mahn-E-Mail und eine PDF-Datei oder ein Foto (jpg) des Zahlungsbeleges (Detailansicht der Überweisung) an. Diese Belege können sie einfach erstellen, indem Sie die betreffenden Dokumente als PDF abspeichern oder ein Foto davon machen.
Damit sind Sie allerdings noch nicht automatisch bei der Klage dabei. Aktuell prüft die Verbraucherzentrale Sachsen, ob genügend Kund*innen von Zalando Interesse daran haben, gemeinsam zu klagen. Haben deutlich mehr als 50 Verbraucher*innen Bereitschaft signalisiert, geht es los. Dann ist es notwendig, dass sich alle nochmal separat der eigentlichen Sammelklage anschließen.
Darüber informieren wir Sie auf Wunsch individuell per E-Mail und stellen für weitere Interessierte alle nötigen Informationen zur Verfügung.