Karriere bei der Verbraucherzentrale Sachsen

Stand:
Gestalte mit uns eine verbraucherfreundliche Zukunft in Sachsen! Werde Teil unseres Teams und setze dich mit uns für faire Märkte und den Schutz der Rechte von Verbraucher*innen ein.
Faru hat verschiedene Joboptionen
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FÜR KLARHEIT IM ALLTAG: UNSERE DNA

Seit über 30 Jahren berät die Verbraucherzentrale Sachsen zu Themen wie Verbraucherrecht, Finanzen, Energie und Ernährung. Über eine halbe Millionen Menschen setzen jährlich auf den Rat unserer Expert*innen. In 13 Beratungseinrichtungen in Sachsen, an unserem Beratungstelefon oder digital unterstützen wir anbieterunabhängig und kompetent in fast jeder Lebenslage.

UNSERE ARBEIT

Neben der Weiterentwicklung unseres individuellen Beratungs- und Informationsangebots engagieren wir uns auf vielfältige Weise für die Interessen der Verbraucher*innen:

  • Wir gehen gegen rechtswidriges Geschäftsgebaren mit Abmahnungen und Klagen vor.
  • Wir bringen verbraucherpolitische Anliegen aktiv in den politischen Diskurs ein.
  • Wir informieren Medien und Öffentlichkeit über aktuelle Verbraucherthemen.
  • Wir organisieren verbrauchernahe Aktionen, Projekte und Ausstellungen.
  • Wir kooperieren mit Schulen sowie Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, um Verbraucherbildung nachhaltig zu stärken.
     

DEIN BENEFIT
 

KalenderEinkommen

Dir stehen jährlich 30 Urlaubstage (5-Tage-Woche) zu. Zusätzlich wirst du am 24.12. und 31.12. bezahlt von der Arbeit freigestellt.
 

Du erhälst eine Jahressonderzahlung sowie einen Zuschuss zum Deutschland-Jobticket und vermögenswirksame Leistungen (VWL).
 
FortbildungMehrwert

Wir unterstützen mit Angeboten zur Fort- und Weiterbildung für deine persönliche und berufliche Entwicklung.
 
Deine Tätigkeit schafft echten Mehrwert – du stärkst die Interessen der Verbraucher*innen und förderst das Gemeinwohl.

 

Frage

Fragen zum Bewerbungsprozess bei der Verbraucherzentrale Sachsen? In unseren FAQ findest du die wichtigsten Antworten!

 


Du willst wissen, mit wem du zusammenarbeitest? Verständlich – lerne uns kennen!

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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