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Telefonwerbung: Keine Kaltakquise ohne Zustimmung der Verbraucher*innen

Stand:
Für eine ausnahmslose, branchenunabhängige Bestätigungslösung
Ätere Dame hört am Telefonhörer kritisch zu

Egal ob Gewinnspiele, Telefonverträge oder Lotto-Abos: Verbraucher müssen ausdrücklich eingewilligt haben, dass Unternehmen sie zu Werbezwecken zuhause anrufen dürfen – branchenunabhängig, bevor das Telefon klingelt und unabhängig davon, ob eine natürliche Person oder eine Anrufmaschine die Cold Calls durchführt.

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1. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine allgemeine und branchenunabhängige Bestätigungslösung für alle langfristigen Verträge im Bürgerlichen Gesetzbuch.
#wirfürverbraucher
Telefonisch geschlossene Verträge sind hiernach erst dann wirksam, wenn sie vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden.
#wirfürverbraucher
2. Ein Energieanbieterwechsel darf zudem erst dann eingeleitet werden, wenn die Bestätigung zusätzlich in unterschriebener Textform vorliegt.
#wirfürverbraucher
Das vorgebliche Interesse an einem schnellen Wechsel darf nicht dazu führen, dass wichtige verbraucherschützende Regelungen missachtet werden.
#wirfürverbraucher
3. Zudem fordert die Verbraucherzentrale Sachsen ein Widerrufsrecht für Dauerschuldverhältnisse auch für den stationären Vertrieb.
#wirfürverbraucher
4. Die Erstlaufzeit für Telekommunikationsverträge sollte auf sechs Monate verkürzt werden.
#wirfürverbraucher

Unerlaubte Telefonwerbung stellt nicht nur eine unzumutbare Belästigung dar, sondern führt in vielen Fällen auch dazu, dass Verträge aufgedrängt oder untergeschoben werden, die die Angerufenen gar nicht abschließen wollten. Die Beschwerdezahlen der Bundesnetzagentur über unerwünschte Telefonwerbung steigen seit Jahrzehnten kontinuierlich. Und auch nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen wurden viele Sachsen, darunter insbesondere Senioren, schon einmal unaufgefordert von einem Unternehmen kontaktiert.

Für eine ausnahmslose, branchenunabhängige Bestätigungslösung

Besonders auffällig sind hier Telekommunikations- und Energieanbieter ebenso wie Verkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln. Nach Telefongesprächen ist meist nicht klar, was genau vereinbart wurde. Die Unternehmen berufen sich dann auf Vertragsabschlüsse, Tarif- oder Anbieterwechsel, die Verbrauchern jedoch nicht bekannt sind.


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