Unzulässige Vertragsdauer bei Energieverträgen

Stand:
Der Energieversorger Voxenergie GmbH versucht per Einwilligung Gesetze zur Vertragslaufzeit zu umgehen. Telefonisch untergeschobene Strom- und Gasverträge gehören zum Tagesgeschäft der Chemnitzer Verbraucherschützer*innen. Bereits im Juli 2021 trat allerdings eine gesetzliche Neuregelung in Kraft.
Energiezähler und Geldscheine
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Danach wird ein telefonisch abgeschlossener Strom- oder Gasvertrag nur dann wirksam, wenn er zunächst per Email, Fax oder Brief vom Anbieter gegenüber den Verbraucher*innen bestätigt wird und die Verbraucher*innen dies ihrerseits schriftlich bestätigen. Nur dann kommt ein Vertrag wirksam zustande.

Doch auch hier finden sich Schlupflöcher, um Verbraucher*innen zu übervorteilen, berichtet die Chemnitzer Verbraucherzentrale. Aktuelle Fälle zeigen, dass der Energieanbieter Voxenergie Kund*innen anruft und einen neuen Stromvertrag anbietet. Die Verbraucher stimmten diesem Angebot zunächst zu, woraufhin die Voxenergie GmbH dann Vertragsunterlagen übersandte und die Verbraucher*innen anschließend die Vertragsbestätigung unterschrieben zurückschicken. Die Betroffenen staunten aber nicht schlecht, als ihnen im Anschluss eine Vertragslaufzeit bis 2024 bestätigt wurde.

Empört wandten sich die Betroffenen an die die Chemnitzer Verbraucherzentrale. Ein genauerer Blick in die Vertragsbestätigung förderte eine fiese Masche zutage: Die Verbraucher*innen haben mit ihrer Unterschrift nicht nur den telefonisch geschlossenen Vertrag bestätigt, sondern Voxenergie beauftragt, die Laufzeit des neuen Stromvertarifs an die Dauer des bisherigen Vertragsverhältnisses anzuhängen. Durch diese zusätzliche Klausel in der Vertragsbestätigung ergeben sich deutlich längere Laufzeiten als die beworbenen 24 Monate des Wechseltarifes. “Das ist so nicht zulässig”, informiert Cornelia Neukirchner, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen in Chemnitz. “Denn selbst nach der alten Rechtslage durfte ein Neuvertrag nur eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben.” Gemeinsam mit den übervorteilten Verbrauchern kämpfen die Chemnitzer Verbraucherschützer*innen nun dafür, derartige Verträge rückgängig zu machen.

Wer sich ebenfalls Fragen zum Energieanbieter hat oder selbigen wechseln möchte, kann die Unterstützung der Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale in Chemnitz in Anspruch nehmen. Termine können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 29 29 gebucht werden.

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