Kinderlebensmittel: Werbung braucht strengere Regeln

Stand:
Für Verbote von Werbung für ungesunde Lebensmittel an Kinder
Ein Kind isst ein Eis aus einem Hörnchen

Lebensmittel, deren Aufmachung sich direkt an Kinder richtet, sind weit verbreitet. Wer hier eine besonders große Sorgfalt bezüglich der Nährwertzusammensetzung vermutet, liegt in der Regel falsch. Viele dieser Lebensmittel sind meist besonders zucker- und energiereich.  15 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von 3 bis 17 Jahren sind übergewichtig und rund 6 Prozent fettleibig.

Off
1. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert ein Werbungverbot für Lebensmittel, die für Kinder vermarktet werden und nicht den Nährwertkriterien der WHO entsprechen.
#wirfürverbraucher
2. Außerdem sollten Unternehmen, die diese Produkte herstellen, keinen Zutritt in Kindertagesstätten und Schulen bekommen.
#wirfürverbraucher
3. Zudem ist eine flächendeckende Bildung von Kindern und Jugendlichen, Lehrern und Eltern zu Werbung und Marketingstrategien von Unternehmen unerlässlich.
#wirfürverbraucher

Übergewicht führt zur sozialen, psychologischen und physiologischen Nachteilen: Betroffene sind anfälliger für Krankheiten und sterben früher. Die im Rahmen eines EU-Pledges erfolgte freiwillige Selbstverpflichtung von 19 Unternehmen, keine Werbung für Lebensmittel mit ungünstigen Nährwertprofilen an Kinder unter 12 Jahre zu richten, zeigt, falls überhaupt, nur marginalen Erfolg.

Für Verbote von Werbung für ungesunde Lebensmittel an Kinder

Die Bildungsarbeit zur gesunderhaltenden Ernährungsweise wird durch ein hohes Werbebudget der Unternehmen und die Aufmachung der an Kinder gerichteten, letztlich aber ungünstig zusammengesetzten Lebensmittel unterlaufen.


wir für verbraucher

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Bärenstarke Kinderkost
Endlich Ferien, und endlich Zeit für die Familie. Warum nicht mal mit den Kindern kochen? Denn dass eine…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.